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12. Lebensjahres durch den Bewerber. Die Zeugnisse sind für Schüler militärberechtigter Lehranstalten durch die Direktoren auszustellen.
Zwischen dem Tage der Ausstellung des letzten Zeugnisses und dem Eingang des Antrages bei der Präfungskommission darf höchstens ein Zeitraum von 14 Tagen liegen. Eine nur gleichlange Lücke darf zwischen den durch die verschiedenen Führungszeugnisse belegten Zeiten sein. Liegen längere Zeiten unbelegt zwischen den Zeugnissen, so muß der Bewerber angeben, wo er sich während ihrer aufgehalten hat, und weshalb er keine bezüglichen Führungszeugnisse einreichen kann.
Für Beamte tritt bezüglich der Zeit der Beamtenstellung das Zeugnis der vorgesetzten Dienstbehörde an die Stelle desjenigen der Ortsbehörde.
Die Führungszeugnisse müssen genau die Zeit(von dem Tage) erkennen lassen, auf welche sie sich beziehen.
Die sämtlichen Papiere sind im Original einzureichen und bleiben bei Ausstellung des Berechtigungsscheines bei den Akten der Prüfungs- kommission. Beglaubigte Abschriften genügen nicht.
Zu§ 85 Ziffer 5a. Außerdem ist, sofern nicht die Zulassung zur Prüfung von der Kommission beantragt wird, das Schulzeugnis, durch welches die wissenschaftliche Befähigung nachgewiesen werden soll, der Meldung beizufügen: Dieser Nachweis kann erbracht werden entweder durch Vorlegung eines der in§ 91 Ziffer 4 der Wehr- ordnung gedachten Reifezeugnisse pp. oder durch ein von der Lehr- anstalt nach Muster 18(S. 256) der W.-O. auszustellendes besonderes Zeugnis über die wissenschaftliche Befähigung für den„Einjährig- freiwilligen-Dienst“. Dieses Zeugnis(Muster 18) verbleibt bei den Akten der Prüfungskommission, während die erwähnten Reifezeugnisse pp. den Bewerbern auf Antrag zurückzugeben sind.
Kassel, Mai 14.: Das Fußballspiel ist mit besonderer Vorsicht zu üben, eventuell
kann es untersagt werden.
Juni 6.: Das Boxen auf den der Schule gehörenden Plätzen und Räumen ist untersagt.
Sept. 1.: Der Direktor wird mit den Geschäften eines Kgl. Kommissars bei der Schlußpräfung betraut.
Sept. 9.: Genehmigung der Unterrichtsverteilung für das Winterhalbjahr. 31. Oktober 1912:„Die Gefahren, die durch die überhandnehmende Schundliteratur der Jugend und damit der Zukunft des ganzen Volkes drohen, sind in den lerzten Jahren immer mehr zutage getreten. Neuer- dings hat sich wieder mehrfach gezeigt, daß durch die Abenteurer-, Gauner- und Schmutzgeschichten, wie sie namentlich auch in einzelnen illustrierten Zeitschriften verbreitet werden, die Phantasie verdorben und das sittliche Empfinden und Wollen derart verwirrt worden ist, daß sich die jugend- lichen Leser zu schlechten und selbst gerichtlich strafbaren Handlungen haben hinreißen lassen. Die Schule hat es auch bisher nicht daran fehlen lassen, mit allen ihr zu gebote stehenden Mitteln dieses Uebel zu bekämpfen und alles zu tun, um bei den Schülern und Schülerinnen das rechte Verständnis für gute Literatur, Freude an ihren Werken zu wecken und dadurch die sittliche Festigung in Gedanken, Worten und Taten


