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herbeizuführen. In fast allen Schulen finden sich reichhaltige Büchereien, die von den Schülern und Schülerinnen kostenlos benutzt werden können. Aber die Schule ist machtlos, wenn sie von dem Elternhause nicht aus- reichend unterstützt wird. Nur wenn die Eltern in klarer Erkenntnis der ihren Kindern drohenden Gefahren und im Bewußtsein ihrer Verant- wortung die Lesestoffe ihrer Kinder, einschließlich der Tagespresse, sorgsam überwachen, das versteckte Wandern häßlicher Schriften von Hand zu Hand verhindern, das Betreten aller Buch- und Schreibwaren- handlungen, in denen Erzeugnisse der Schundliteratur feilgeboten werden, streng verbieten und selbst überall gegen Erscheinungen dieser Art vor- bildlich und tatkräftig Stellung nehmen, nur dann ist Hoffnung vorhanden, daß dem Uebel gesteuert werden kann. Bei der Auswahl guter und wertvoller Bücher wird die Schule den Eltern wie auch den Schülern und Schülerinnen selbst mit Rat und Tat zur Seite stehen und ihnen diejenigen Bücher angeben, die sich für die Altersstufe und für ihre geistige Entwicklung eignen. Zu diesem Zwecke werden es sich die Lehrer und Lehrerinnen gerne angelegen sein lassen, sich über die in Betracht kommende Jugendliteratur fortlaufend zu unterrichten. Das in dem Weidmannschen Verlage zu Berlin erschienene Buch des Dr. F. Johannesson„Was sollen unsere Jungen lesen?“ wird den Schülern und auch den Schülerinnen wie deren Eltern als zuverlässiger Wegweiser dabei dienen können.“
Kassel, Januar 15. 1913: Schülern, die 1 ½ Jahr mit Erfolg die UI besucht haben,
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kann das Zeugnis der Reife für OI zuerkannt werden, wenn die Unter- lagen für die Versetzung in Ol gegeben sind. In gleicher Weise ist zu verfahren bei Zuerkennung der Reife für die UI nach 1 ½ jährigem Besuch der OII.
Januar 17: Im Auftrag S. Majestät des Kaisers übersendet das Kgl. Provinzial-Schulkollegium 1 Exemplar des Bohrdtschen Werkes„Deutsche Schiffahrt in Wort und Bild“ als Prämie an einen besonders guten Schüler der oberen oder mittleren Klassen.
Februar 11: Gemäß Ministerial-Erlaß vom 2. Mai 1910 darf kein Schüler der oberen Klassen der Oberrealschulen mehr für die Dauer der Teilnahme am lateinischen und am wahlfreien Linearzeichenunterrichte vom Unter- richt im Freihandzeichnen befreit werden.
Februar 17: Am 10. März, dem 100 jährigen Gedenktage der Stiftung des Eisernen Kreuzes und dem Geburtstage der Königin Luise, hat der Unterricht auszufallen und dafür eine patriotische Schulfeier stattzufinden. Februar 25: Der Direktor wird mit den Geschäften eines Königlichen Kommissars bei der Schlußprüfung betraut.
Frankfurt a. M., 12. April 1912: Herr Aushilfsoberlehrer Dr. Perdisch wird uns für
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das kommende Sommerhalbjahr weiter überwiesen.
21. Aug.: Herr Aushilfsoberlehrer Dr. Perdisch wird uns auch für das Winterhalbjahr überwiesen.
10. Sept.: Genehmigung der Unterrichtsverteilung für das Winterhalbjahr. 11. Sept.: Genehmigung des Urlaubes für den Direktor.
28. Sept.: Das Post- und Telegraphenamt ersucht die Schüler vor dem Beschädigen der Telegraphen- und Telephonleitungen durch Drachen- schwänze und Windvögel zu warnen.


