Jahrgang 
1912
Einzelbild herunterladen

- 25

stunden sind uns anzuzeigen. Mißachtung dieser Warnung ist für die Kinder nachteilig.

12) Ebenso ist der Besuch und Aufenthalt in Gasthäusern für das körper- liche und sittliche Wohl der Schüler, auch wenn sie von Erwachsenen begleitet werden, äußerst gefährlich und sollte durchaus vermieden werden.

d. Elternhaus und Schule.

13) Schüler von auswärts bedürfen, falls sie hier wohnen oder essen sollen, der Genehmigung des Direktors bei der Wahl des betr. Hauses. Bei Unzuträglich- keiten ist der Direktor berechtigt einzuschreiten.

14) Zum Zwecke eines gedeihlichen Zusammenwirkens von Schule und Haus haben sämtliche Lehrer der Anstalt bestimmte Stunden angesetzt, in denen sie, nach vorheriger Anmeldung von seiten der Eltern, Anfragen und Wünsche entgegenzunehmen bereit sind. Die Eltern wollen sich gefälligst spätestens einen Tag vorher anmelden, damit die Herren Klassenleiter die erforderlichen Erkundigungen über die betreffenden Schüler rechtzeitig einziehen können. Die Sprechstunden werden zu Beginn jedes Halbjahres durch Anschlag auf dem Flur des Schulgebäudes, sowie auf dem Stundenplan, bekannt gemacht. Die Eltern werden dringend gebeten, soweit es sich nicht um Auskünfte allgemeiner Natur handelt, vor Rücksprache mit dem Direktor zunächst mit den Herren Fachlehrern Gund Klassenlehrern in Verbindung zu treten. Kurz vor Erteilung der Zeug-

nisse und den Versetzungen bitten wir von Besuchen abzusehen. Eine Beauf- sichtigung der Schüler außerhalb der Schulzeit ist den Lehrern unmöglich und liegt daher völlig den Eltern ob, welche darüber zu wachen haben, daß sich ihre Kinder auch fern von der Schule gebührlich benehmen und nach Eintritt der Dunkelheit die Straße der Regel nach nicht mehr betreten. Die Schule ist be-

rechtigt zu verlangen, daß sich ihre Schüler jederzeit anständig betragen, und ver- pflichtet, Ausschreitungen zu bestrafen.

15) Eingehend begründete Gesuche um Gewährung von Freistellen sind an das

Kuratorium der höheren Schulen auf besonderem Formular zu richten.

16) Durch Verfügung des Königl. Provinzial-Schulkollegiums vom 21. Dezbr. 1909 ist auf Antrag der hiesigen Direktoren die sogenannte Kurzstunde eingeführt, d. h. es wird die Dauer der Schulstunden auf 45 Minuten gekürzt und der Unterricht auf die Vormittage derartig zusammengelegt, daß in der Zeit von 5 ½ Stunden sechs Lektionen erteilt, die Nachmittage aber möglichst frei gehalten werden. Es werden demnach in Zukunft die Vormittagsstunden im Sommerhalb- jahr von 7 ½ bis 1 Uhr und im Winterhalbjahr von 8 bis 1 ½ Uhr dauern.

Diese Einrichtung ist getroffen, damit auch die Schüler der Mittel- und Oberklassen mehr Zeit als bisher zu körperlicher Erholung in frischer Luft und zu geistiger Selbstbetätigung erhalten; ich bitte die Eltern unserer Schüler dringend, dafür zu sorgen, daß die gewonnene freie Zeit in diesem Sinne ver- wendet wird.

Sodann ist noch Eines zu beachten. Die Endziele der einzelnen Schulen

sind nicht verändert; sie müssen auch bei der verkürzten Unterrichtszeit erreicht werden. Damit ist zunächst uns Lehrern eine neue schwere Aufgabe gestellt worden; andererseits aber dürfen wir nun auch in erhöhtem Maße die Unter-