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Schüler von auswärts bedürfen, falls sie hier wohnen oder essen sollen, der Ge- nehmigung des Direktors bei der Wahl des betr. Hauses. Bei Unzuträglichkeiten ist der Direktor berechtigt einzuschreiten.
Zum Zwecke eines gedeihlichen Zusammenwirkens von Schule und Haus haben sämtliche Lehrer der Anstalt bestimmte Stunden angesetzt, in denen sie, nach vorheriger Anmeldung von seiten der Eltern, Anfragen und Wünsche entgegenzunehmen bereit sind. Die Eltern wollen sich gefälligst spätestens einen Tag vorher anmelden, damit die Herren Klassenlehrer die erforderlichen Erkundigungen über die betreffenden Schüler rechtzeitig einziehen können. Die Sprechstunden werden zu Beginn jedes Halbjahres durch Anschlag auf dem Flur des Schulgebäudes, sowie auf dem Stundenplan, bekannt gemacht. Die Eltern werden dringend gebeten, soweit es sich nicht um Auskünfte allgemeiner Natur handelt, zunächst mit den Herrn Fachlehrern und Klassenlehrern in Verbindung zu treten. Kurz vor Erteilung der Zeugnisse und den Versetzungen bitten wir von Besuchen abzusehen.— Eine Beaufsichtigung der Schüler außerhalb der Schulzeit ist den Lehrern unmöglich und liegt daher völlig den Eltern ob, welche darüber zu wachen haben, daß sich ihre Kinder auch fern von der Schule ge- bührlich benehmen und nach Eintritt der Dunkelheit die Straße der Regel nach nicht mehr betreten.
Wir empfehlen dringend, daß die Eltern die häuslichen Arbeiten auf ordnungs- mäßige und saubere Schrift und Haltung hin prüfen und die Kinder veranlassen, nachlässig und flüchtig geschriebene Arbeiten nochmals anzufertigen. Die Schüler sollen mindestens dreimal im Schuljahre(im Juni, November und Februar) ihren Eltern ihre sämtlichen Hefte zur Einsicht und Prüfung vorlegen. Unterbleibt dies, so bitten wir um gef. Mitteilung. Ebenso bitten wir um Mitteilung, wenn den Eltern in den Zeugnissen, Büchern, Heften u. s. w. etwas auffällt; dagegen sind schriftliche Bemerkungen der Eltern in Zeugnissen und Heften nicht am Platze.
Wir haben früher unseren Schülern gestattet, daß sie während der Pausen in einem Laden der Nachbarschaft Brötchen u. a. kauften, wenn sie von Hause nichts zum Frühstück mitgebracht hatten und dies dem Lehrer meldeten. Leider haben uns unangenehme Erfahrungen genötigt diese Erlaubnis zurückzuziehen. Von nun an wird keinem Schüler gestattet, während der Pause den Schulhof zu verlassen. Jeder soll von Hause mitbringen, was er nötig hat.
Wir bitten die Eltern dringend, dafür Sorge zu tragen, daß ihre Kinder vor dem Verlassen des elterlichen Hauses ordentlich essen und trinken und sich nach Bedarf noch etwas zum Frühstück mitnehmen. Leckereien sind unzulässig. Sorgfältige Kontrolle seitens der Eltern ist ratsam. Viele Schüler behandeln das Frühstück, das ihnen mitgegeben wird, in der nachlässigsten Weise, sodaß sich an ihren Plätzen, in den Bänken, in den Klassenzimmern, auf dem Flur und den Treppen, auf dem Schulhof u. s. w. Speisereste in Menge finden, die immer wieder aufgesammelt werden müssen. Zur Bekämpfung dieses Ubelstandes bedürfen wir dringend der Mithilfe des Elternhauses.
In der 10 Uhr-Pause können die Schüler beim Schuldiener ein Glas warme Milch erhalten. Die Eltern tun aber gut, falls sie ihren Kindern hierzu Erlaub- nis erteilen, genau zu beachten, ob das Geld auch wirklich zu diesem Zweck verwandt wird. Der Schuldiener quittiert schriftlich gegen monatliche Zahlung. Die Schüler legen am letzten des Monats die Rechnung vor, die am besten sofort durch die Eltern oder deren Vertreter berichtigt wird.


