8. Die wichtigsten Erlasse und Verfügungen der Behörden.
a) Ministerium für Kunst, Wissenschaft und Volksbildung vom 290. Mai 1926:
Schüler der Ol, die später eine technische Hochschule besuchen wollen, sollen sich schon 6 Monate vor der Reife- prüfung bei der Hochschule, die sie besuchen wollen, unter Angabe der Fachrichtung nach den Richtlinien für die praktische Ausbildung erkundigen und sich rechtzeitig eine geeignete Praktikantenstelle sichern. Für die Technische Hochschule Berlin ist diese Voranmeldung der Studierenden an das Praktikantenamt der technischen Hochschule Charlottenburg II, Berliner- straße 171, zu richten, für die Hochschulen Hannover und NXachen an das Praktikantenamt Dortmund, Brandenburgerstraße 1. b) Schulausschuß für die höheren Schulen vom 24. September 1926:
Die Stadt lehnt es grundsätzlich ab eine Haftpflicht für Fahrraddiebstähle anzuerkennen. Die Abstellung von Fahrrädern in der Schule geschieht auf eigene Gefahr.
c) Ministerium für Kunst, Wissenschaft und Volksbildung vom 1. November 1926:
Gesuche um Aufnahme in die Pädagogische Akademie sind bis zum 15. März jeden Jahres an den Direktor der betreffenden Xkademie zu richten. Der Meldung sind beizufügen:
1. Lebenslauf,
2. beglaubigte Abschrift des Reifezeugnisses einer Oklassigen Lehranstalt oder eine Bescheinigung des Anstaltsleiters
über die bestandene Reifeprüfung oder über das voraussichtliche Bestehen derselben,
3. Gesundheitszeugnis eines zur Führung eines Dienstsiegels berechtigten rztes.
Im Laufe des Monats April werden die Bewerber, deren Aufnahme in die Akademie in Aussicht genommen ist, zu einer Prüfung ihrer musikalischen Kenntnisse und Fertigkeiten(vom Blatt singen eines einfachen Liedes und Vertrautheit mit Klavier, Violine oder Orgeh) im Akademieort einberufen.
d) Provinzialschulkollegium in Münster vom 10. November 1926:(aufgenommen in das Zentralblatt 1027 S. 27): Pflege der Schülerhandschrift:
Von mehreren Stellen sind uns Klagen darüber vorgetragen worden, daß seit dem Fortfall des Schreibunterrichts die Leistungen der Schüler der höheren Lehranstalten im Schreiben sehr viel zu wünschen übrig lassen. Wir ersuchen das Lehrerkollegium dieser Angelegenheit besondere Nufmerksamkeit zuzuwenden, und machen es den Lehrern aller Klassen und aller Fächer erneut zur Pflicht jede Neigung der Schüler zur Flüchtigkeit zu bekämpfen und dafür zu sorgen, daß die Schüler durch alle Klassen an eine sorgfältige, leserliche und gefällige Handschrift gewöhnt werden. Bei der Durchsicht von häuslichen Arbeiten jeder Art ist regelmäßig auch die Schrift angemessen zu berüdksichtigen und erforderlichen Falles besonders zu beurteilen. Arbeiten die schon bei der Einlieferung durch Flüchtigkeit oder Unordentlichkeit der Schrift auf- fallen, sind sogleich zurückzuweisen. Auch bei den Klassenarbeiten muß auf eine sorgfältige Schrift geachtet werden.
Wir machen noch darauf aufmerksam, daß nach den vorliegenden Erfahrungen sich die Einübung der Sütterlinschrift auch bei den älteren Schülern als wirksames Mittel zur Verbesserung der Handschrift erwiesen hat.
e) Provinzialschulkollegium vom 22. November 1926:
Ferienordnung Schuljahr 1927/28
Schluß des Unterrichts
Beginn des Unterrichts
Ostern Samstag, den 9. April Dienstag, den 26. April Pfingsten Freitag, den 3. Juni Dienstag, den 14. Juni Sommer Freitag, den 1. Juli Dienstag, den 2. Xugust Herbst Dienstag, den 27. September Mittwoch, den 12. Oktober Weihnachten Mittwoch, den 21. Dezember Donnerstag, den 5. Jan. 1928
Ostern 1928
Samstag, den 31. März 1928


