Jahrgang 
1915
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II. Verfügungen der vorgesetzten Behörden.

10. April. Ministerialerlaß. Anordnung einer Schulfeier zur Erinnerung an den Krieg von 1864. 15. April. Ministerialerlaß. Pflege des Interesses der Schüler am Schutz der heimischen Denkmäler, der über- lieferten Bauten und Geräte, der Lieder und Gebräuche, am Schutz der Natur(Heimatschutz).

6. Mai. Provinzial-Schulkollegium. Hinweis auf den Ministerialerlaß vom 21. Februar 1914: Den Schulzeugnissen solcher Schüler einer konfessionellen Minderheit, für die kein besonderer Religionsunterricht eingerichtet ist, kann auf Wunsch der Eltern ein Zeugnis des außerhalb des Lehrkörpers stehenden Religionslehrers beigelegt werden, auf das im Schulzeugnis hinzuweisen ist.

27. Mai. Provinzial-Schulkollegium. Zuweisung eines Exemplars des BuchesJugendpflege.

29. Juni. Ministerialerlaß. Ueber Laufübungen im Turnunterricht.

28. Juli. Provinzial-Schulkollegium. Zuweisung von zwei für den Schüler-Rudèrverein und seinen Protektor bestimmten Bildern Sr. Majestät des Kaisers.

28. Juli. Ministerialerlaß. Hinweis auf die Gärtner-Lehranstalt in Berlin-Dahlem.

1. August. Ministerialerlaß. Anordnung einer Not-Reifeprüfung; diese soll für die Oberprimaner, die der Prima mindestens im 4 ten Halbjahr angehören, nur eine mündliche, für alle übrigen eine schriftliche und mündliche sein.

3. August. Ministerialerlaß. Anordnung von Notprüfungen für die Schüler, die die wissenschaftliche Befühigung für den Einjährig-Freiwilligendienst nachweisen wollen.

5. August. Provinzial-Schulkollegium. Die schriftliche Not-Reifeprüfung kann abgekürzt werden.

5. August Ministerialerlaß. Der Unterricht ist aufrecht zu erhalten und durchzuführen;es entspricht nicht dem Ernst der Zeit, daß die Jugend müssig gehe.

7. August. Ministerialerlaß. Verleihung des Professortitels an Herrn Oberlehrer Hertting.

11. August und 4. September. Ministerialerlaß. Schülern, die seit Ostern 1914 die Untersekunda besuchen, kann ein Zeugnis der Reife für Obersekunda ausgestellt werden, wenn sie in den Heeresdienst eintreten.

18. August. Ministerialerlaß. Zur Not-Reifeprüfung sind nur solche Schüler zuzulassen, die ihre Felddienst- tauglichkeit nachweisen.

31. August. Ministerialerlaß. Denjenigen Unterprimanern und Obersekundanern, die mindestens seit Ostern 1914 ihrer Klasse angehören und als Fahnenjunker angenommen oder als Kriegsfreiwillige in den Heeresdienst getreten sind, ist in dem Falle, daß ihnen voraussichtlich am Schlusse des Schuljahres die Reife für die nächsthöhere Klasse hätte zuerkannt werden dürfen, schon jetzt ein Zeugnis über die Versetzung aus- zustellen.

4. September. Ministerialerlaß. Anordnungen über die militärische Vorbereitung der Jugend; die Schüler vom 16. Lebensjahre an sind aufzufordern, sich an den von den Jugendpflegevereinen veranstalteten Uebungen freudig und eifrig zu beteiligen.

Aus dem Erlaß des Kriegsministeriums vom 16. August:eine eiserne Zeit ist angebrochen, welche die höchsten Anforderungen an die Leistungsfähigkeit und Opferwilligkeit jedes einzelnen stellt. Auch die heranwachsende Jugend vom 16. Lebensjahre an soll nötigenfalis zu militärischem Hilfs- und Arbeits- dienst nach Maßgabe ihrer körperlichen Kräfte herangezogen werden.... Es darf erwartet werden, daß auch diejenigen jungen Männer, die bis jetzt den Veranstaltungen für die sittliche und körperliche Kräftigung ferngeblieben sind, es nunmehr als ihre Pflicht gegenüber dem Vaterlande ansehen, sich freiwillig zu den angesetzten Uebungen einzufinden.

19. September. Ministerialerlaß. Einrichtung einer Zentralstelle für den naturwissenschaftlichen Unterricht in Berlin.

22. September. Ministerialerlaß. Diejenigen jungen Männer, welche die Verpflichtung zur Dienstleistung als freiwillige Krankenpfleger für die ganze Dauer des Krieges eingegangen sind und nachweisen, daß sie zum Dienst in der freiwilligen Krankenpflege angenommen und für den Etappendienst bestimmt sind, sind zur Not-Reifeprüfung zuzulasseu. 1t

5. Oktober. Provinzial-Schulkollegium. Die Namen von Schülern, die feindlichen Staaten angehören, sind anzuzeigen.

9. Oktober. Ministerialerlaß. Ueber die Organisation der Uebungen der Jungmannschaft.

10. Oktober. Ministerialerlaß. Eine Gedächtnistafel aller im Kriege gefallenen Lehrer wird veröffentlicht werden.

6. November. Ministerialerlaß.Aus mir zugegangenen Mitteilungen habe ich mit Befriedigung ersehen, daß es an vielen höheren Lehranstalten in vorzüglicher Weise angestrebt wird, in den einzelnen Unterrichtsstunden