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Die Füuhrungszeugnisse müssen genau die Zeit(von Tag zu Tag) erkennen lassen, auf welche sie sich beziehen.
4 Die sämtlichen Papiere sind im Originale einzureichen und bleiben bei Ausstellung des Berechtigungs- scheines bei den Akten der Prütungskommission. Beglaubigte Absehriften genügen nicht.
Zu§ 85 Zifter 5 a. Außerdem ist— sofern nicht die Zulassung zur Prüfung vor der Kommission beantragt wird— das Schulzeugnis, durch welches die wissenschaftliche Befähigung nachgewiesen werden soll, der Meldung beizufügen. Dieser Nachweis kann erbracht werden entweder durch Vorlegung eines der im § 91 Ziffer 4 der Wehrordnung gedachten Reifezeugnisse pp. oder durch ein von der Lehranstalt nach Muster 18(S. 256) der W. O. auszustellendes besonderes„Zeugnis über die wissenschaftliche Befähi-
gung für den einjährig-freiwilligen Dienst“. Dieses Zeugnis(Muster 18) verbleibt bei den Akten der Prüfungskommission, während die erwähnten Reifezeugnisse pp. den Bewerbern auf Antrag zurückzugeben sind.
Unterschrift.
Durch Verfügung des Kgl. Provinzial-Schulkollegiums vom 21. Dezember 1909 ist auf Antrag der hiesigen Direktoren die sogenannte Kurzstunde eingeführt, d. h. es wird die Dauer der Schulstunden auf 45 Minuten gekürzt und der Unterricht auf die Vormittage derartig zusammengelegt, daſs in der Zeit von 5 ½ Stunden sechs Lektionen erteilt, die Nachmittage aber möglichst frei gehalten werden. Es werden demnach in Zukunft die Vormittagsstunden im Sommerhalbjahr von 7 ½ bis 1 Uhr dauern.
Die Direktoren der städtischen höheren Schulen haben die Einführung der Kurz- stunde beantragt, damit die Schüler mehr Zeit als bisher zu körperlicher Erholung in frischer Luft und zu geistiger Selbstbetätigung erhalten; ich bitte die Eltern unsrer Schüler dringend, dafür zu sorgen, daſs die gewonnene freie Zeit in diesem Sinne verwendet wird. Die Beteiligung an den Donnerstags stattfindenden Turnspielen hat in den letzten Jahren bereits regelmäſsig zugenommen. Wir hoffen, daſs sich von nun an nur solche Schüler von ihnen ausschlieſsen werden, die durch körperliche Gebrechen dazu gezwungen sind, daſs aber auch sonst die Pflege des Wanderns, des Turnens, des Schwimmens, Ruderns, des Ballspiels und anderer Arten des Sports einen kräftigen Aufschwung nehmen werden. Andererseits dürfen wir erwarten, daſs vornehmlich die Schüler der oberen Klassen den Zuwachs an freier Zeit benutzen werden, um persönliche wissenschaftliche Interessen zu fördern, mögen sie auf dem Gebiete der modernen oder der antiken Literatur, der Geschichte, der Mathematik oder der Naturwissenschaften liegen.
Die Ferienordnung für das kommende Schuljahr 1910/11 ist festgesetzt wie folgt: 1. Osterferien vom 19. Marz bis 3. April einschliefslich. 2. Pfingstferien vom 13. Mai bis 18. Mai einschliefslich. 3. Sommerferien vom 1. Juli bis 1. August einschliefslich. 4. Herbst- ferien vom 24. September bis 9. Oktober einschliefslich. 5. Weihnachtsferien von Dienstag den 20. Dezember 1910 bis Dienstag den 3. Januar 1911 einschliefslich. Der Unterricht schlieſst am Mittag des 20. Dezembers. 6. Schlufs des Schuljahres am NMittwoch den 5. April 1911.
Zu der bevorstehenden Progressionsfeier beehre ich mich die hohen Behörden, alle Freunde des Gymnasiums, insbesondere die hochgeschatzten Eltern unsrer Schüler ergebenst einzuladen.


