Jahrgang 
1908
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4. Bei Erkrankung an Diphtherie oder Pocken wird allen Personen, welche mit dem Erkrankten in Berührung gekommen sind, dringend angeraten, sich durch Impfung immunisieren zu lassen und bei Genickstarre, Scharlach oder Diphtherie täglich Rachen und Nase mehrmals mit einem desinfizierenden Mundwasser auszuspülen.

5. Ist ein Schüler der Tuberkulose verdächtig, so ist ein Arzt zu befragen und der Auswurf bakteriologisch untersuchen zu lassen.

Diese Vorschriften greifen tief in das Familienleben ein. Ihre Durchführung ist aber unbedingt not- wendig, soll der Kampf gegen die ansteckenden Krankheiten erfolgreich sein. Es wird daher dringend gebeten, daß das Elternhaus in richtiger Erkenntnis seiner Pflicht gegen die Allgemeinheit diese Bestrebungen der Be- hörde voll unterstützt und den Schulen ihre Pflicht in der gesundheitlichen Fürsorge der ihr anvertrauten Schüler durch selbsttätige Mithilfe erleichtert.

Die Ferienordnung für das kommende Schuljahr 1908/09 ist festgesetzt wie folgt: 1. Osterferien vom 11. bis 27. April einschlieſslich. 2. Pfingstferien vom 5. bis 10. Juni einschliefslich. 3. Sommerferien vom 3. Juli bis 3. August einschlieſslich. 4. Herbstferien vom 26. September bis 12. Oktober einschliefslich. 5. Weihnachtsferien vom 23. Dezember 1908 bis 6. Januar 1909 einschliefslich. Der Unperricht schlieſst am Mittag des 23. Dezembers. 6. Schlufs des Schuljahres am 3. April 1909.

Zu der bevorstehenden Progressionsfeierlichkeit beehre ich mich die hohen Behörden, alle Freunde des Gymnasiums, insbesondere die hoch- geschätzten Eltern unsrer Schüler, ergebenst einzuladen.