un d ge fälli Le Handschrift gewöhnt werden. Bei der Durchsicht von häuslichen Ar- beiter jeder Art ist regelmäßig auch die Schrift angemessen zu berücksichtigen und erforder- lichenfalls besonders zu beurteilen. Arbeiten, die schon bei der Einlieferung durch Flüchtigkeit oder Unordentlichkeit der Schrift auffallen, sind sogleich zurückzuweisen. Auch bei den Klassen- arbeiten muß auf eine sorgfältige Schrift geachtet werden.— Wir machen noch darauf aufmerk- sam, daß nach den vorliegenden Erfahrungen sich die Einübung der Sütterlin-Schrift
auch bei älteren Schülern als wirksames Mittel zur Verbesserung der Handschrift erwiesen hat.
Verfügung des Provinzial-Schulkollegiums vom 16. Juli 1927: Auf Veranlassung des Herrn Reichsministers des Inneren wird ein Exemplar des„Sprachatlas des Deutschen Reiches“ für die Lehrerbücherei kostenlos zur Verfügung gestellt.
VIII. WITTEILUNGEN AN DIE ELTERN. 1. Schule und Elternhaus.
Lehrer und Direktor legen großen Wert darauf, mit den Eltern oder deren Stellvertretern in be-
ständiger Fühlung zu bleiben, und sind stets gern bereit, mit ihrem Rat den Eltern zur Seite zu stehen.
a) Sprechstunden der Lehrer.
Deshalb sind feste wöchentliche Sprechstunden der Lehrer eingerichtet, deren Verzeichnis im Schaukasten auf dem Schulhofe und im Wartezimmer aushängt, Auch müssen die Schüler in der Lage sein, ihren Eltern über Zeit und Ort dieser Sprechstunden Auskunft zu geben.
Wir bitten die Eltern, sich frühzeitig und dauernd, nicht erst im Herbst oder gar erst gegen Ende des Schuljahres, über Leistungen, Fleiß und Betragen ihrer Söhne Gewißheit zu ver- schaffen, Bei Erkundigungen über die Leistungen in einem einzelnen Unterrichtsfach wolle man sich immer an den Herrn Fachlehrer, bei Erkundigungen über die Gesamtleistungen oder das Ge- samtverhalten eines Schülers zunächst an den Herrn Klassenleiter, erst dann nötigenfalls an den Direktor wenden. Es ist aber dringend erwünscht, daß die Eltern ihren Besuch spätestens einen Tag vorher schriftlich oder mündlich anmelden, damit seitens der Herren Klassen- leiter die zu einer erschöpfenden Auskunft nötigen Erkundigungen bei den übrigen beteiligten Herren vorher eingezogen werden können.
Während der Pausen ist es uns nicht möglich, die Eltern zu empfangen. Auch müssen wir es ablehnen, in den letzten vier Wochen vor Beginn der Osterferien über die Ver- setzungsaussichten noch Auskunft zu geben.
Die Eltern werden gebeten, etwaige Klagen ihrer Söhne über die Schule oder die Lehrer höchst vorsichtigaufzunehmen, da die Berichte der Schüler meist parteiisch getrübt sind, und in jedem Zweifelsfalle sich erst bei dem Herrn Klassenleiter oder bei dem Direktor nach dem wahren Sachverhalt zu erkundigen, ehe sie urteilen.
b) Häusliche Nachprüfung der Arbeiten.
Die Eltern werden in ihrem eigenen Interesse dringend gebeten, durch stete und sorgsame Be- aufsichtigung der Schüler bei ihren häuslichen Arbeiten die Lehrer in ihren Bemühungen zu unter- stützen, Die Schüler haben ein Aufgabenheftzuführen, in das von den Fach- lehrern die Aufgaben für jede Stunde— von Sexta bis Quarta unter gleichzeitigem Anschreiben an die Tafel— diktiert werden, so daß die Angehörigen unserer Schüler die Aufgaben für jeden Schultag an der Hand des Aufgäbenbuches nachprüfen können., Auf sorgfältiges Eintragen der Aufgaben seitens der Schüler wird besonderer Wert gelegt.
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