Jahrgang 
1914
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VII. Mitteilungen an die Eltern und Schüler.

Zum Zwecke eines gedeihlichen Zusammenwirkens von Schule und Haus haben sämtliche Lehrer der Anstalt bestimmte Stunden angesetzt, in denen sie nach vorheriger Anmeldung Anfragen und Wünsche der Eltern entgegenzunehmen bereit sind. Es ist erwünscht, daß die Eltern sich spätestens einen Tag vorher anmelden, damit die Herren Klassenlehrer die erforderlichen Erkundigungen über die betreffenden Schüler rechtzeitig einziehen können. Die Sprechstunden werden zu Be- ginn jeden Halbjahres durch Anschlag auf dem Flur sowie in den Klassenzimmern des Schulgebäudes bekannt gemacht.

Der Direktor ist in seinen Sprechstunden stets bereit, den Eltern der Schüler mit Rat und Tat zur Seite zu stehen; doch wird dringend gebeten, soweit es sich nicht um Auskünfte allgemeiner Natur handelt, zunächst mit den Herren Fachlehrern und Klassenlehrern in Verbindung zu treten.

Wir machen die geehrten Eltern weiter darauf aufmerksam, daß sie jederzeit Einsicht in die Hefte ihrer Kinder nehmen können. Es bedarf nur einer Mitteilung an den betreffenden Lehrer, damit die schriftlichen Klassenarbeiten den Schülern nach Hause mitgegeben werden.

Die schriftlichen Klassenarbeiten haben durch den Erlaß des Herrn Ministers vom 21. Oktober 1911 eine wesentliche Einschränkung erfahren. Es werden jetzt nur alle 4 6 Wochen Extemporalien geschrieben. Der Stoff dazu wird durch schriftliche UÜbungen in der Klasse vorbereitet. Die Termine der Arbeiten werden vorher nicht bekannt gegeben. Eine besondere häusliche Vorbereitung, wie sie oft mit fremder Hilfe erfolgte, ist also nicht mehr möglich. Dieses Verfahren erfordert in noch höherem Maße als bisher die ständige Mitarbeit der Schüler in der Klasse, wenn befriedigende Erfolge erzielt werden sollen. Es wäre sehr zu wünschen, daß durch diese Neuerung die bei manchen Schülern vorhandene Extemporalfurcht verschwände und die Schüler zu größerer Aufmerksamkeit während des Unterrichts erzogen würden. Sollte diese Einrichtung den geehrten Eltern Veranlassung geben, nach der einen oder anderen Seite wichtige Beobachtungen zu machen, so würden wir ihnen sehr dankbar sein, wenn sie uns davon Mitteilung machen wollten.

Der Eintritt der Schüler in Vereine, auch in die Schülerriegen von Turn- vereinen, sowie die Teilnahme an Schülerkursen der Rudervereine kann nur auf schriftlichen Antrag der Eltern an den Klassenlehrer durch den Direktor gestattet werden.

Wir bitten die Eltern dringend, auch ihrerseits ihre Kinder vor dem Tragen und dem Gebrauch von Schußwaffen zu warnen und ihnen das Auf- und Abspringen auf die in der Fahrt befindliche Straßenbahn zu verbieten.