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Vor allem aber erbitten wir die Mithilfe der Eltern im Kampfe gegen die Schundliteratur. Durch die außerordentliche Mühewaltung des Herrn Professors Schönfelder ist das Bücherverzeichnis der Schülerbücherei gedruckt worden. Hier finden die Eltern genügende Hinweise auf passende Lektüre für ihre Kinder.
Seit Ostern 1899 ist mit Erlaubnis des Königlichen Provinzial-Schulkollegiums von der Obersekunda an fakultativer Lateinunterricht eingerichtet worden. Zu diesem Unterricht können nur solche Schüler zugelassen werden, die in den lehrplanmäßigen Fächern voll genügen und nach ihrer Begabung Gewähr dafür leisten, daß sie ein Mehr von Arbeit ohne Schädigung ihrer Gesundheit zu bewältigen imstande sind.— Befreiungen von verbindlichen Lehrfächern zugunsten der Teilnahme am Latein- unterricht sind ausgeschlossen.— Für die Versetzungen und für die Zuerkennung des Reifezeugnisses kommen die Leistungen im Lateinischen nicht in Betracht. Je- doch kann am Schlusse des Reifezeugnisses auf das besondere Zeugnis hingewiesen werden, welches dem Schüler über seine Leistungen im Lateinischen ausgestellt worden ist.— Der Austritt aus diesem Unterricht kann nur am Schluß eines Quartals stattfinden.
Den Schülern der IIIe und IIIi, die den Konfirmandenunterricht besuchen, wird an den betreffenden Tagen die 6. Stunde freigegeben.
Bei Schulversäumnissen, die durch Krankheit veranlaßt werden, muß spätestens am zweiten Tage durch die Eltern oder deren Stellvertreter dem Klassenlehrer Anzeige erstattet werden. Für jede andere Versäumnis des Unterrichts muß vorher bei dem Direktor die Erlaubnis nachgesucht werden. Ein früherer Beginn der Ferien wird nur auf Grund ärztlichen Attestes bewilligt.
In den Berechtigungen der Oberrealschule ist keine Anderung eingetreten. Es ist nur nochmals hervorzuheben, daß das Reifezeugnis einer Oberrealschule zu allen akademischen Studien mit Ausnahme der Theologie berechtigt.
Sehr erfreulich ist, daß unsere Abiturienten sich auf der Universität voll be- währt haben. Wir haben in diesem Jahre wieder die Freude gehabt, daß eine größere Zahl von Schülern ihre Staatsprüfungen in der vorgeschriebenen Zeit, zum Teil mit der besten Note abgelegt haben. So hat Hermann Clos im 7. Semester sein Referendarexamen„mit Auszeichnung“ bestanden, Walter Liebermann im 10. Semester die Prüfung pro fac. doc. ebenfalls„mit Auszeichnung“ und Albert Koch im 7. Semester magna cum laude promoviert; er ist Assistent an der Uni- versität Münster geworden.
Das Schulgeld
beträgt für die Klassen VI— II2 100 Mk., für die Vorschule und die Klassen Il— J 150 Mk.; bei auswärtigen Schülern wird auf allen Klassenstufen ein Zuschlag von 100 Mk. erhoben.


