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10. November jedenfalls für die ganze Anstalt schulfrei sein. Alle Lehrer und Schüler, welche der evangelisch-unierten oder der lutherischen Konfession angehören, haben an der Schulfeier teilzunehmen; den der reformierten Konfession angehörenden, bleibt es überlassen, ob sie sich an der Feier beteiligen wollen oder nicht. Die Lutherfeier der Schule soll, soweit es die Räumlichkeit zuläſst, eine öffentliche sein; sie soll jedenfalls durch Gesang des Schüler-Chors eingeleitet und abgeschlossen werden. Die vom Direktor oder einem Mitgliede des Lehrer-Kollegiums zu haltende Festrede soll von dem Gesichts- punkt ausgehen, daſs es sich nicht um den Lobpreis eines Menschen, sondern um den Lobpreis Gottes für die in der Reformation dem deutschen Volke zu Teil gewordene göttliche Gnade handle.
25. September 1883. Königliches Provinzial-Schul-Kollegium fordert im Auftrage des Herrn Unterrichtsministers die Direktoren der höheren Schulen in Frankfurt a. M. auf, die Ordnung des katholischen Religionsunterrichts wie sie von Ostern 1884 ab beabsichtigt wird, mit den betreffenden Religionslehrern zu erwägen und zu beraten und danach bis zum 8. Dezember einen für die einzelnen Klassen auszuarbeitenden Lehrplan vorzulegen.
4. Oktober 1883. Königliches Provinzial-Schul-Kollegium teilt den auf die Klingerschule sich beziehenden Auszug aus den Bemerkungen über die durch den vortragenden Rat im Ministerium Herrn Geh. Ober-Regierungsrat Dr. Stauder unlängst abgehaltene Revision von fünf Anstalten seines Amtsbezirks mit.
8. Oktober 1883. Cirkular-Verfügung des Königlichen Provinzial-Schul-Kollegiums fordert zu erneuter Erwägung und Berichterstattung darüber auf, welche Ferien-Ordnung die wünschenswerteste sei, damit, dem von mehreren Schulen geäufserten Wunsche ent- sprechend, eine gröſsere Ubereinstimmung in der Verteilung der Ferien für die Schulen in der Provinz herbeigeführt werden könne.
23. Oktober 1883. Cirkular-Verfügung des Königlichen Provinzial-Schul-Kollegiums fordert aus besonderem Anlasse Bericht darüber, wieweit an den höheren Schulen der Provinz den Schülern die Möglichkeit dargeboten ist, sich Fertigkeit im Stenographieren anzu- eignen, event. welche Erfolge der Direktor beobachtet hat.
13. Oktober 1883. Königliches Provinzial-Schul-Kollegium teilt einen Auszug aus dem Berichte des Herrn Professors Dr. Euler in Berlin über die von demselhen im Sommer 1882 vor- genommene Revision des Turnbetriebs an den höheren Schulen der Provinz mit.
28. November 1883. Das Kuratorium teilt ein Reskript des Königlichen Provinzial-Schul-Kollegiums vom 20. November 1883 mit, nach welchem der Herr Unterrichtsminister durch Erlaſs vom 14. November 1883(U. II. 8000) unter den obwaltenden Umständen genehmigt hat, dals an der Klingerschule die bisherigen Klassen Untertertia, Obertertia, Sekunda und Unterprima hinfort die an anderen Realschulen übliche Benennung erhalten und demgemäſs als Tertia, bezw. Sekunda, Unter- und Oberprima bezeichnet werden, sowie dafs mit Rücksicht auf die in Aussicht genommene Erweiterung der Anstalt zu einer Ober-Realschule die bisherige Ober-Prima der Klingerschule bis auf Weiteres als Selekta bezeichnet werde.
3. Dezember 1883. Cirkular-Verfügung des Königlichen Provinzial-Schul-Kollegiums macht auf die an vielen Anstalten noch unzweckmälsig eingerichteten, bezw. aufgestellten Schul- bänke aufmerksam, verweist auf die Erörterung dieses Gegenstandes in Baginsky's


