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Handbuch der Schulhygiene, erwartet, dafs bei jeder Neubeschaffung von Schulbänken den in gesundheitlicher Beziehung zu stellenden Anforderungen genügt werde. Namentlich die Rücksicht auf das Augenlicht und die gute Beschaffenheit der Luft in den Schulräumen wird allen, welche für das Wohl der Jugend zu sorgen haben, dringend empfohlen.
13. Februar 1884. Circular-Verfügung des Königl. Provinzial-Schul-Kollegiums an die Herren Dirigenten der höheren Schulen in Frankfurt a. M. constatiert, dass sich, nach den im vorigen Jahre erstatteten Berichten über den von Lehrern der hiesigen höheren Schulen erteilten Privatunterricht entschieden tadelnswerte Missbräuche in dieser Beziehung nicht heransgestellt haben, macht aber auf die Bedenken aufmerksam, welche eine zu aus- gedehnte UÜbernahme von Privatunterrichts- und Arbeits-Beaufsichtigungs-Stunden seitens einiger der gedachten Lehrer nach verschiedenen Seiten hin erregen kann. Der Schule wird ihre Aufgabe zwar wesentlich erschwert, wenn die Lebensverhaltnisse einer grossen Stadt so geartet sind, dass die Schüler zu Hause nicht durchweg zu fester Ordnung angehalten und in ihren Beschäftigungen überwacht werden können, oder dass von Aussen vielfache Gelegenheit zu Vergnügen und Zerstreunngen an sie herantritt. Um so wichtiger aber ist es, dass der Klassenunterricht methodisch geordnet, klar und anschaulich sei, der Lehr- stoff in den Unterrichtsstunden durch mannigfache Ubungen zu freiem Eigenthum der Schüler gemacht, sowie dass sämtliche häusliche Arbeiten, nicht allein die schriftlichen, sondern auch die Präparationen, Repetitionen, Memorieraufgaben u. s. w. durch die be- treffenden Lehrer in der Schule so vorbereitet werden, dass auch diejenigen Schüler, welche ihrer Begabung nach zum gewöhnlichen Mittelschlage gehören, im Stande sind, ohne ausserordentliche Hülfe seitens ihrer Angehörigen oder durch Privatlehrer dem Schulunterrichte zu folgen und die hàuslichen Arbeiten ordnungsmässig anzufertigen, So- fern nicht durch Erkrankung oder anderweitige ausserordentliche Störung Ausnahme- zustände eintreten. Es wird ferner auf das Bedenkliche hingewiesen, welches es haben kann, wenn Lehrer Schülern einer Klasse, in welcher sie selbst unterrichten, gegen Honorar irgend welchen Privatunterricht erteilen, und auf einen Ministerial-Erlass Bezug genommen, nach welchem in solchem Falle die Genehmigung des Direktors einzuholen ist. Von den Direktoren wird erwartet, dass sie diesem Gegenstande ihre volle Aufmerksamkeit widmen, dass sie denselben in den periodischen Verwaltungsberichten regelmässig erörtern und in Zukunft alljährlich 4 Wochen nach Ostern eine tabellarische Übersicht aller der Fälle, für welche sie während des vorhergegangenen Schuljahrs den Lehrern Erlaubnis gegeben haben, ihren Schülern gegen Honorar Privatunterricht oder Arbeitsstunden zu erteilen, unter Beifügung der wöchentlichen Stundenzahl, einreichen.
Chronik der Anstalt.
Das Schuljahr 1883— 84 nahm Donnerstag den 5. April 1883 seinen Anfang mit der Auf- nahme-Prüfung der neuangemeldeten Schüler.
Die Sommerferien dauerten vom 15. Juli bis 12. August, die Herbstferien vom 23. September bis 7. Oktober, die Weihnachtsferien vom 23. December 1883 bis 6. Januar 1884. Zu Pfingsten war nur der 15. und 16. Mai schulfrei. Das Maifest wurde am 22. Mai durch Spaziergange in den Wald oder nach weiter entfernten hübschen Punkten der Umgegend gefeiert. Wegen zu


