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Jahres-Kurse bei nur jährlicher Aufnahme, eventuell mit Herbst- und Oster-Cöten ent- sprechen der Aufgabe der Vorschule am besten. Die Zahl der wöchentlichen Lehr- stunden auf den drei aufsteigenden Stufen der Vorschulen darf vom nächsten Schuljahre ab(einschliefslich Sing- und Turnunterricht) bezw. 18, 20, 22 nicht überschreiten. Nur wenn in der mittleren oder oberen Klasse auf den Turnunterricht 2 Stunden(etwa 4 halbe Stunden) verwendet werden, ist es zulässig, die Maximalzahl um eine Stunde zu erhöhen. Die Schulaufgaben dürfen auf der untersten Stufe nicht mehr als eine halbe, auf den anderen Stufen nicht mehr als eine ganze Stunde häauslicher Arbeit täglich beanspruchen. Bezüglich der Lehrer ist als Norm einzuhalten, daſs jede Vorschulklasse ihren besonderen Lehrer(Klassen- lehrer) habe.
6. Juni 1883. Protokoll-Auszug des Kuratoriums benachrichtigt die Schul-Vorstände etc., daſs Herr Dr. med. Spiefs vom Magistrat zum Stadtarzt ernannt worden ist. Derselbe fungiert nach§ 1 seiner Instruktion als technischer Beirat der städtischen Behörden in allen in der städtischen Verwaltung vorkommenden, auf die Gesundheitspflege bezüglichen Angelegenheiten. Nach§ 6 ist er verpflichtet, von Zeit zu Zeit und soweit das Bedürfnis es erfordert, die städtischen Schulen zu revidieren, die verwaltenden Behörden auf vorhandene Miſsstände und deren Abstellung aufmerksam zu machen. Nach§ 8 hat er den Gesundheitszustand von Bewerbern um öffentliche Stellen, sowie der städtischen Beamten, Schuldirektoren und Lehrer bei Antràgen auf Pensionierung, wie überhaupt in Erkrankungsfällen zu untersuchen und darüber der requirierenden Behörde Zeugnisse auszustellen. Ferner hat er bei Gesuchen um vorzeitige Schulentlassung in Zweifelsfällen, um Dispensation von einzelnen Unterrichtsgegenständen, um Zurückstellung oder zeitweise Beurlaubung vom Schulbesuche, um Überweisung an eine bestimmte Schule, sowie in allen sonstigen Fällen, in welchen der Gesundheitszustand von Schülern oder Schülerinnen oder auch vonderen Angehörigen in Betracht kommt, denselben auf Erfordern der Schulbehörden zu untersuchen und zu begutachten.
30. Juli 1883. Cirkular-Verfügung des Hohen Ministeriums konstatiert, daſs der Turnunterricht, an den höheren Lehranstalten hinsichtlich seiner zweckmäfsigen Erteilung und der Teil- nahme der Schüler in entschiedenem Fortschritte begriffen ist. Es ist aber darauf zu achten, dals immer mehr geeignete Lehrkräfte von erwiesener Qualifikation für diesen Unterricht herangebildet und verwendet werden, daſs die Dispensationen der Schüler möglichst beschränkt, die Turnübungen im Winter so gut wie im Sommer abgehalten und so eingerichtet werden, daſs bei Abteilungen von 40— 50 Schülern jeder wöchentlich wenigstens zwei Turnstunden erhält(abgesehen von den Vorschulen). Das Turnen auf dem freien Turnplatze ist aus sanitären und anderweitigen Gründen besonders empfohlen. In den Hallen ist auf die Zuführung guter Luft und Niederhaltung des Staubes besonders zu achten. Wo Wasser unter Druck zur Verfügung steht, erweist sich das Sprühen in den Pausen als vorteilhaft.
4. August 1883. Königliches Provinzial-Schul-Kollegium übersendet die Circular-Verfügung des Hohen Ministeriums vom 10. Juli 1883 nebst dem Allerhöchsten Erlaſs vom 21. Mai 1883 betreffend die kirchliche Schulfeier des bevorstehenden vierhundertjährigen Gedächtnis- tages Dr. Martin Luther'’s. An allen evangelischen oder paritätischen Anstalten soll der


