Jahrgang 
1884
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Derselbe gebührt vor Allem auch dem mit der Ordnung und Verwaltung der Schüler- bibliothek beschäftigten Herrn Dr. Gotthold, dessen eifrigen Bemühungen das Zustandekommen derselben ganz wesentlich zu danken ist.

Mehrere auswärtige und hiesige Verlagsbuchhandlungen sandten auch in diesem verflossenen Schuljahre Exemplare der in ihrem Verlage erschienenen Werke. Wir sagen dafür an dieser Stelle unseren Dank. Denselben richten wir auch an den Vorstand des physikalischen Vereins, welcher auch im verflossenen Schuljahre den Schülern unserer höheren Klassen Zutritt zu den an jedem Mittwoch stattgehabten Vorträgen gewahrte.

Mitteilungen aus Verfügungen der Behörden.

19. April 1883. Königliches Provinzial-Schul-Kollegium teilt einen Cirkular-Erlaſs des Hohen Ministeriums vom 27. Oktober 1882 zur Kenntnisnahme und Beachtung mit, in welchem auf die hohe Bedeutung des Turnspieles nicht minder als des Schul-Turnens für Kräftigung und Erholung von Körper und Geist hingewiesen und eifrige Pflege dieser UÜbungen empfohlen wird.Die Schule mufs das Spiel als eine für Körper und Geist, für Herz und Gemüt gleich heilsame Lebensäufserung der Jugend mit dem Zuwachs an leib- licher Kraft und Gewandtheit und mit den ethischen Wirkungen, die es in seinem Gefolge hat, in ihre Pflege nehmen und zwar nicht bloſs gelegentlich, sondern grundsaätzlich und in geordneter Weise.

24. März 1883. Königliches Provinzial-Schul-Kollegium übersendet zur Kenntnisnahme und Nach- achtung die vom Hohen Ministerium erlassenenAllgemeinen Bestimmungen betreffend Anderungen in der Abgrenzung der Lehrpensa in Folge der Lehrpläne vom 31. März 1882. Der Herr Minister hat es für zweckmälsig erachtet, die allgemeine Vor- schrift auf diejenigen Bestimmungen zu beschränken, welche unerläſslich schienen, um die Absicht der revidierten Lehrpläne und die Möglichkeit des ungehinderten Ubergangs der Schüler auf eine andere Lehranstalt sicher zu stellen.

23. April 1883. Cirkular-Erlaſs des Hohen Ministeriums stellt Grundsätze auf über Einrichtung der Vorschulen der höheren Lehranstalten. Sie sind zu betrachten als die drei unter- sten Jahrgänge einer wohlgegliederten und unter besonders begünstigenden Verhältnissen arbeitenden Volksschule; ihre Klassen sind daher auch abgesondert von denen der höheren Schule zu zählen. Die begünstigenden Umstände sind voll auszunutzen, um die Schüler der Vorschule in den für den Eintritt in eine höhere Schule erforderten Kenntnissen und Fertigkeiten zu freudiger Sicherheit zu bringen und dies unter Gewöhnung der Knaben an strenge Aufmerksamkeit in den auf mäſsige Zahl beschränkten Lehrstunden unter Bewahrung ihrer kindlichen Fröhlichkeit und Förderung ihrer körperlichen Entwickelung. UÜbungen im Singen und Turnen, insbesondere Freiübungen und Turnspiele sind zu be- rücksichtigen; es wird sich empfehlen, für dieselben nicht ganze, sondern nur halbe Stunden zu verwenden. Für die Aufnahme in die Vorschule ist das vollendete sechste Lebensjahr zu fordern. Für die Gewöhnung der Knaben an wirkliche Aufmerksamkeit und das Erreichen des Lehrziels bei möglichst beschränkter Zahl der Lektionen ist eine mäfsige Frequenz der Klassen unerläſsliche Bedingung. Als Ziel ist zu erstreben, daſs die Zahl von 50 Schülern derselben Klasse nicht überschritten werde.