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facher Mißerfolge seinen hohen lIdealen unentwegt folgenden Menschenerziehers auch unter dem Gesichtswinkel der jüdischen Weltanschauung so lebensvoll und anziehend, daß die zahlreichen Zuhörer, zu denen auch ein großer Teil unserer Elternschaft gehörte, seinen lehrreichen Ausführungen mit gespannter Aufmerksamkeit folgten.
Dreimal hatten wir die freudige Genugtuung, den Dezernenten unserer Schulen beim Provinzialschulkollegium, Herrn Geh. Regierungs- und Oberschulrat Dr. Gersten- berg, in unserem Hause begrüßen zu dürten. Für die lebhafte Anteilnahme an unseren Bestrebungen und für die vielfachen Förderungen unserer Interessen sei ihm auch an dieser Stelle herzlicher Dank ausgesprochen. Gleiche Gefühle beseelen uns auch unserer Patronatsbehörde gegenüber, von der eine Abordnung zweimal dem Unterrichte in mehreren Klassen beiwohnte.
Mit dem Schlusse dieses Schuljahres ist der Abbau der Vorschule an beiden Abteilungen unserer Unterrichtsanstalten vollendet, sodass sie fortab nur die Realschul- und Lyzeumsklassen umfassen. Unter nachdrücklichem Hinweis auf den S. 26 abge- druckten Auszug der wichtigsten Berechtigungen, die das Schlusszeugnis unserer Schulne gewährt, möchten wir die Eltern unserer Kinder ernstlich bitten, über den vorzeitigen Abgang eines Zöglings aus unserer Schule nicht ohne Rücksprache mit uns zu be- schliessen. In fast allen Fällen erweist eine solche, dass die beabsichtigte Uberführung eines Kindes in eine Vollanstalt vor erreichtem Abschluss des Bildungsganges unserer Schule auf irrigen Voraussetzungen beruht, und dass das erstrebte Ziel viel leichter und mit erheblich geringeren Unkosten erreicht wird, wenn der Übergang in die Vollanstalt erst zu gegebener Zeit, d. h. nach erfolgreichem Besuch unserer Ull be- werkstelligt wird.
VI. Verfügungen der vorgesetzten Schulbehörde:
18. 2. 26. Dem Provinzialschulkollegium sind nur 3 Stück des gedruckten Jahresberichtes zuzusenden.
13. 3. 26. Nichtstaatliche öffentliche höhere Schulen können dem Vertrage den der Herr Minister für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung mit dem„Verband der öffentlichen Lebensversicherungsanstalten in Deutschland“ für die Schülerunfallversicherung abgeschlossen hat, zu den gleichen Bedingungen beitreten, wie sie für die staatlichen Anstalten gelten.
30. 3. 26. Kindern, die die Sütterlin-Schreibweise angenommen haben, soll eine andere nicht aufgezwungen werden.
12. 5. 26. Die Anstaltslehrpläne für den jüdischen Religionsunterricht sind einzureichen.
25. 5. 26. Auf die Bedeutung des Komponisten Karl Maria v. Weber ist anläßlich der 100. Wiederkehr seines Sterbetages am 5. Juni 1926 hinzuweisen.
14. 7. 26. Die Beschäftigung eines Studienassessors im höheren Schuldienst gilt als voll, wenn er mindestens 12 Wochenstunden erteilt.


