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26. Nach nur 3 jährigem Besuch der Grundschule dürfen Schüler (innen) zur Aufnahmeprüfung nur zugelassen werden, wenn die Genehmigung der Schulaufsichtsbehörde vorliegt.
.26. Boxen gehôrt nicht zu den lehrplanmäßigen Ubungen des Turn-
unterrichts.
. 26. Aufnahme eines Vermerks in die Zeugnisse über die Teilnahme
am Schwimmunterricht.
26. Die Wahl der Studienassessorin Rahel Labensky zur Studien-
rätin wird mit Wirkung vom 1. April 1926 bestätigt.
.26. Die Schüler(innen) sollen darauf hingewiesen werden, den Wald
zu schonen und keine Papierschnitzel dort herumzuwerfen. 26. Die zulässigen Hôchstzahlen der Schüler(innen) in den einzelnen Klassen dürfen nicht überschritten werden.
. 26. Das Provinzialschulkollegium ist damit einverstanden, daß der
Religionsunterricht nach dem eingereichten Lehrplan erteilt wird.
13.11.26. Die Schüler sollen nachdrücklich davor gewarnt werden, an den
Schienen oder Signaleinrichtungen der Eisenbahnen Unfug zu treiben.
31.12.26. Am 17. Februar 1927 ist eine Feier zur 100. Wiederkehr des
Sterbetages von Johann Heinrich Pestalozzi unter Ausfall des Unterrichts zu veranstalten.
. 27. Am 26. März 1927 soll eine Gedenkfeier für Ludwig van
Beethoven anläßlich der 100. Wiederkehr seines Todestages abgehalten werden.
. 27. In die Schlußzeugnisse unseres Lyzeums ist der Vermerk auf-
zunehmen:„Dieses Zeugnis berechtigt zum Eintritt in die Ober- sekunda eines Oberlyzeums.“
VII. fuszug aus der Zusammenstellung der Berechfigungen der preußischen
höheren Lehranstalten nach dem Stande vom 1. April 1926.
(entralblatt für die gesamte Unterrichtsverwaltung in Preussen. 68. Jahrg. 1926, S§. 370 ff.)
I. Auf Grund des Zeugnisses der Reife für die Obersekunda einer Vollanstalt: 1.
Immatrikulation auf vier Semester an den Universitäten zum Studium in der Philosophischen Fakulfät, jedoch nur mit besonderer Erlaubnis der Immatriku- lationskommission.
lmmatrikulation bei den Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultäten der Frankfurter und Kölner Universität und den Handelshochschulen, wenn drei Jahre kaufmännischer Tätigkeit nachgewiesen werden, worauf aber die zur Er- werbung des Schlußzeugnisses einer höheren Handelsschule, einer Haushaltungs- schule, Frauenfachschule oder Frauenschule verwendete Zeit angerechnet werden kann.
Zulassung zur Prüfung für praktische Kaufleute. Ist diese Prüfung mit„gut-


