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24. 9. 1913: Verfügung des Herrn Ministers der geistlichen und Unterrichtsangelegen- heiten: Durch die Vereidigung erhalten die Kandidaten des höheren Lehr- amts den Charakter als unmittelbare Staatsbeamte.
2. 1914: Erlass des Herrn Ministers der geistlichen und Unterrichtsangelegen- heiten: Extraneer können auf ihren Wunsch die Abschlussprüfung auch im Zeichnen ablegen.
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Sammlungen und Lehrmittel.
Bei der gelegentlich des Umbaues vorgenommenen Neuordnung der Räume für Physik und Chemie, durch die für beide Fächer erst die genügenden Arbeitsmöglichkeiten geschaffen wurden, ergab sich die Notwendigkeit, auch die Lehrmittel, namentlich für die Chemie, weiter auszugestalten. Diesem Zwecke diente namentlich auch die Be- schaffung eines Epidiaskops, das zugleich auch dem Anschauungsunterricht in der Naturkunde und der Geographie nutzbar gemacht wurde. Auch die Lehrmittel für Natur- kunde konnten nach der Uebersiedelung in den neuen grösseren Sammlungsraum nun-— mehr für die durch den neuen Lehrplan hervorgerufenen vermehrten Unterrichtsbe- dürfnisse weiter ausgestaltet werden.
Allgemeine Mitteitungen.
Beginn des Schuljahres. Das Schuljahr 1014/15 beginnt Dienstag, den 21. April, 9 Ulu.
Ferien 181475.
Schluss des Unterrichts: Anfang des Unterrichts: Ostenn 1914 Sonnabend, den 4. April. Dienstag, den 21 April. Pfingsten: Freitag, den 29. Mai.*) Freitag, den 5. Juni. Sommer: Freitag, den 3. Juli.*) Dienstag, den 4. August. Michaelis: Dienstag, den 29. September*) Donnerstag, den 15. Oktober. Weihnachten: Mittwoch, den 23. Dezember. Dienstag, den 5. Januar 1915. Ostern 1915: Mittwoch, den 31. März 1915.
Vorschriften bei austeckenden Krankheitess,
Nach einem ministeriellen Erlass vom 0. Juli 1907 sind bei ansteckenden Krank- heiten folgende Massregeln von den Eltern der Schüler zu beachten:
Alle Schüler, die an einer der folgenden Krankheiten leiden: IJ. Aussatz, Cholera, Diphtherie, Fleckfieber, Gelbfieber, Genickstarre, spinale 21 1 de S Kinderlänmung, Pest, Pocken, Rückfallfieber, Ruhr, Scharlach, Typhus,
Anmerkung:*) Der Unterricht ist an diesem Tage unverkürzt durchzuführen.


