Jahrgang 
1914
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Die meisten Klassen besuchten die Marinceausstellung und einen Licht- bildervortrag über das Völkerschlachtdenkmal bei Leipzig.

Von dem durch das Entgegenkommen der Direktion des Schauspielhauses und der Oper ermöglichten billigen Besuch beider Theater wurde von Schülern aller Abteilungen häufig Gebrauch gemacht.

Besichtigung gewerblicher und kaufmännischer Anlagen und Einrichtungen sowie wissenschaftlicher Sammlungen:

H. H. I und R. la: Buderussche Eisenwerke in Wetzlar(Obl. Wilz).

H. HI. I: Optische Werke von Leitz in Wetzlar(Obl. Wilz).

H. H. I und H. H. II: Zuckerfabrik in Friedberg(Obl. Wilz).

H. H. I: Brauerei Binding, Frankfurt a. M.(Obl. Wilz).

R. Ib: Gasfabrik Osthafen(Prof. Lebkuchen).

la: Besuch der Börse und einer Grossbank(Obl. Dr. Vahle).

Ib: Dasselbe(Obl. Bahrs).

la und Ib: Besuch des Völkermuseums(u Skizzierübungen)(Zeichenlehrer Lauten- schläger). 2

IIla und IIIb: Besuch der naturwissenschaftlichen Sammlung des Senckenbergischen In stituts(cand. Brasching).

Stiftungen, Unterstützung von Schülern.

Die städtischen Schulbehörden machen darauf aufmerksam, dass die Anträge auf Bewilligung von Freistellen im Falle des Uebergangs auf eine höhere Schule jeweils bis zum 15. Januar, andernfalls bis zum 1. April oder 1. Oktober einzureichen sind.

Voigt-Stiftung. Die Stiftung erhielt Zuwachs durch die Zuwendung ehe maliger Schüler der Höheren Handelsschule in Höhe von 40 Mk. und eines ehemaligen Schülers der Handelsrealschule in Höhe von 20 Mk. Von dem Vater eines Abiturienten der Höheren Handelsschule wurden dem Direktor 100 Mk. zur Verfügung ge stellt; von dieser Summe sind nach dem Beschlusse des Lehrerkollegiums 50 Mk. der Voigt-Stiftung und 50 Mk. einem neugebildeten Fonds zur UÜUnterstützung bedürftiger Schüler überwiesen worden. Für alle Zuwendungen danke ich den Gebern im Namen der Schule herzlich.

Verfügungen der Behörden.

13. 3. 1913: Verfügung des Flerrn Ministers der geistlichen und Unterrichtsangelegen- heiten: Der Direktor der Handelsrealschule darf bis auf weiteres neben amtlich die Leitung der Höheren Handelsschule beibehalten; die Lehrer der Handelsrealschule dürfen innerhalb ihrer Pflichtstundenzahl an der Höheren Handelsschule beschäftigt werden.

14. 3. 1913: Erlass des Ferrn Ministers der geistlichen und Unterrichtsangelegen- heiten: Die zu entlassenden Schüler sind auf die Jugendvereinigungen hinzuweisen.

4. 1913: Verfügung des Herrn Ministers der geistlichen und Unterrichtsangelegen- heiten: Bei der Zusammenlegung von GCesangsunterricht verschiedener Klassen darf die Zahl von 50 Schülern nicht überschritten werden.

8. 8. 1913: FErlass des Herrn Ministers der geistlichen und Unterrichtsangelegen- heiten: Belehrung der Schulkinder über die Gefahren, die mit der unvor sichtigen Annäherung an Kraftfahrzeuge für sie verbunden sind.(Vergl. Mitteilungen an die Eltern.)

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