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5. Die zweijährige Handelsschule für Mädchen.
Das Lehrziel derselben ist das gleiche wie bei der einjährigen Schule. Da aber von den Schülerinnen bei dem Eintritt nur Vorkenntnisse verlangt werden, wie sie dem Besuch der II. Klasse einer achtstufigen Bürgerschule oder Mittelschule oder der Reife für die II Klasse einer höheren Mädchenschule entsprechen, so darf sich der Unterricht nicht allein auf die Vermittelung der Fachbildung beschränken, sondern er muls gleichzeitig danach streben, die Allgemeinbildung zu erweitern. Dieser Aufgabe soll sich besonders der deutsche Unterricht widmen, für den daher auch in jeder Klasse noch zwei Stunden angesetzt sind.
In den fremden Sprachen werden die meisten Schülerinnen keine Vorkenntnisse mit- bringen, andere nur geringe; deshalb wäre es verfehlt, beide, Englisch und Französisch, sofort nebeneinander lehren zu wollen, sie müssen vielmehr nacheinander unterrichtet werden. Französisch beginnt, und zwar in der II. Klasse sogleich mit so viel Stunden, daß eine gründliche Durcharbeitung der Formenlehre in Verbindung mit den allerwichtigsten syntaktischen Regeln als Grundlage für die Korrespondenz ermöglicht wird. In diese wird der Unterricht der I. Klasse einführen: gleichzeitig tritt das Englische hinzu, dem allerdings nur ein Jahr gewidmet werden kann; doch reicht diese Zeit hin, um die Schülerinnen in den Anfangsgründen zu befestigen und zur eigenen Weiterbildung zu befähigen.
Schulnachrichten.
Uebersicht über die Stundenverteilung unter die einzelnen Lehrer. (Siehe Anlage am Schlusse des Jahresberichtes.)


