Jahrgang 
1905
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A. Höhere Handelsschule.

1. Allgemeines.

Die höhere Handelsschule hat die Aufgabe, Jünglingen, welche eine Realschule absolviert oder die Untersekunda einer neunklassigen höheren Lehranstalt mit Erfolg besucht haben und sich dem Handelsstande widmen wollen, vor ihrem Eintritte in die Praxis eine um fassende, den Anforderungen des modernen Handelsbetriebes entsprechende fachliche Ausbildung zu gewähren. Diese Aufgabe kann sie freilich nur erfüllen, wenn die Schüler den ganzen zweijährigen Kursus besuchen. Es muß daher dringend abgeraten werden, die Schüler schon nach einjährigem Besuche aus der Anstalt zu nehmen, weil sie dann sich nur ein Bruchstück der erforderlichen Fachbildung angeeignet haben.

Die Aufnahme von Inländern erfolgt auf Grund des erlangten Zeugnisses ſiber die wissenschaftliche Befähigung für den einjähr rg-freiwillig gen Dienst. Ausländer, die dieses Zeugnis nicht besitzen, haben eine Au fnahme prüf u n g abzulegen, in der dasjenige Mabz von Kenntnissen nachzuweisen ist, welches die Erteilung des Freiwilligen-Scheines voraussetzt.

Schüler, welche die Anstalt besuchen wollen, ohne das volle Matß der vorgeschriebenen kKenntnisse zu besitzen, können als Gäste aufgenommen werden, wenn sie sonst die genügende geistige und sittliche Reife besitzen. Sie rücken in die Zahl der Vollschüler erst nach um- fassender Prüfung ein. Unter Umständen kann der Gast von der Teilnahme an einzelnen Fächern befreit werden; er kann auch in eine höhere Klasse aufsteigen. Er ist aber der Schul- ordnung wie jeder andere Schüler unterworfen. Ueber die spätere Zulassung eines Gastes als ordentlicher Schüler entscheidet der Direktor nach einer im Verein mit den Lehrern der Klasse vorgenommenen Prüfung.

Am Schlusse des zweijährigen Kurses können sich die Schüler zur Reifeprüfung melden, die unter dem Vorsitze des Kommissars des Königl. Ministeriums für Handel und Gewerbe stattfindet. Das Reifezeugnis berechtigt zum Studium auf den Handelshochschulen in Frankfurt a. M., Köln und Zürich.

2. Übersicht über den Lehrplan.

Unterrichtsfach

Zahl der wöchenl. Lehrstunden.

1. Sem. Sem III. Sem. IV. Sem. Deutsche Sprache.... 3 2 2 Französ. Sprache und Korrespondenz. 4. 4 Engl. Sprache und Korrespondena. 4 4 4 Kaufmännisches Rechnen. 4 3 3 Allgemeine Handelslehre...... 6 Deutsche ldorgtsyenſen⸗ 2 2 2 Buchhaltung.. 2 3 3 Wechselrecht und Handelsrecht 2 3 3 Volkswirtschaftslchre... 2 2 Allgemeine und Handelsgeschichte 2 2 2 2 Handels- und Verkehrsgeographic 2 2 2 2 Physik 2 2 2 2 Chemie und chemische T'echnologie. 2 2 2 2 Warenkunde und mech. Technologie. 2 2 Schreiben 2 2 Purnen............ 2 2 2 2

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