Jahrgang 
1930
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dertagen verfolgt wurden. Das menschliche Beisammensein von Lehrern und Schülern aus- serhalb des Unterrichts während einer ganzen Woche wird das wechselseitige Vertrauen ver- tiefen, von dem der Erfolg unserer Arbeit in erster Linie abhängt. In einer Woche läßt sich mit den größeren Schülern auch wirklich irgend ein schönes geschlossenes Stück deut- schen Landes mit seiner Kultur erwandern. Schließlich wird so auch eine billigere Möglich- keit zu einer Fahrt geboten, von der alle Schüler Gebrauch machen können. Wir wün- schen, daß unsere Hoffnungen sich erfüllen mögen. Nach der Wanderwoche wollen wir uns dann mit den Eltern in einer Versammlung über die Erfahrungen aussprechen.

An der städtischen Frühstücksspeisung nahmen etwa 35 Schüler teil.

Ein billiger Erholungsurlaub wurde einigen Schülern verschafft durch das städ- tische Jugendamt und die Zentrale für private Fürsorge.

Schularzt war wieder Herr Dr. Münch. Für die nicht unerhebliche Arbeit, die er rein ehrenamtlich mit den regelmäßigen Untersuchungen und auch besonderen Einzelun- tersuchungen auf sich genommen hat, schulden wir ihm herzlichen Dank.

Versicherung: Durch Erlaß des Herrn Ministers vom 22. 2. 1926 UIl 338 ist bestimmt, daß alle Schüler der staatlichen höheren Lehranstalten der Versicherung des Verbandes der öffentlichen Versicherungsanstalten Deutschlands angeschlossen werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß jeder Schüler zur Zahlung dieses Beitrags verpflichtet ist.

Dem PFochstift und dem Frankfurter Orchesterverein danken wir für Freikarten zu Vorträgen und Konzerten; dem Neuen Theater für verbilligte Karten zu einigen Auf- führungen.

i) Schulgeld, Unterstützungen.

Das Schulgeld beträgt vierteljährlich 50 M.; in den ersten beiden Monaten des Vier- teljahres sind je 17, im letzten Monat 16 M. zu zahlen. Das Eintrittsgeld beträgt 5 M. An Geschwisterermäßigungen werden(seit 1. 4. 27 nur auf besonderen, aber nicht näher zu begründenden Antrag) gewährt: Für das zweite der eine höhere Schule oder Hoch- schule besuchenden Kinder des gleichen Erziehungsberechtigten 25. v. H., das dritte 50 v. H.; jedes weitere Kind ist schulgeldfrei.

Das Schulgeld ist bis zum dritten Schultage jedes Monats an die Anstaltskasse zu entrichten, für volle Ferienmonate am letzten Schultage des Vormonats. Abmeldung befreit von der Schulgeldzahlung nur, wenn sie bis zum letzten Schultage des Vormonats dem Anstaltsleiter zugegangen ist. Beitreibung des Schulgeldes im Verwaltungszwangsverfahren und einstweilige Ausschließung vom Unterricht erfolgt nach voraufgegangener Androhung, wenn das Schulgeld eine Woche nach Fälligkeit nicht entrichtet ist.

Die Kassengeschäfte der Anstalt verwaltet die Staatliche Kreiskasse Frankfurt a. M.; sie befindet sich Hochstraße 16.

Das Schulgeld kann nur gezahlt werden:

Durch Zahlkarte oder Ueberweisung auf das Postscheckkonto Frankfurt a. M. 6821 der Staatlichen Kreiskasse Frankfurt a. M. oder auch durch Barzahlung an der Kasse. We- gen des Andranges an der Kasse empfiehlt sich aber Zahlung durch die Post. Eine Er- hebung in der Schule findet nicht statt.

Die Eltern und Erziehungsberechtigten werden gebeten, der pünktlichen Einzahlung des Schulgeldes ihre besondere Aufmerksamkeit zu widmen, damit die Kreiskasse nicht ge- zwungen ist, rückständige Schulgeldbeträge im Mahn- und Zwangsverfahren einzuziehen. Durch dieses Verfahren würden den Zahlungspflichtigen besondere Kosten erwachsen. Auch entstehen infolge der zwangsweisen Einziehung häufig unangenehme Auseinander- setzungen, die zu vermeiden sowohl im Interesse der Anstalt und der Kasse als auch der Erziehungsberechtigten liegt.

Für Freistellen wurde der gesamte bestimmungsgemäß zur Verfügung stehende Betrag verwendet. Es waren verliehen im Sommer 0 ganze, 25 halbe; im Winter 10 ganze, 24 halbe Freistellen.

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