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Die Schüler haben an allen Schulfeiern und ſonſtigen Veranſtaltungen der Schule teilzunehmen, ſoweit nicht das religiöſe Bekenntnis eine Ausnahme begründet.
Eine Wiederabmeldung von einem Wahlfach kann nur zum Schluß eines Schulhalbjahres er⸗ folgen und muß durch den ſchriftlich mitgeteilten Wunſch des Erziehungsberechtigten begründet ſein.
Erkrankt ein Schüler, ſo iſt dem Klaſſenleiter ſofort Mitteilung zu machen. Bei ſeiner Rückkehr hat der Schüler den ſogenannten Entſchuldigungszettel mitzubringen, der die genaue Dauer und die Art der Krankheit angibt.
Das Mitbringen von Schußwaffen wird zum mindeſten mit der Androhung der Verweiſung be⸗ raft.
Wer Eigentum der Schule beſchädigt, hat unter Haftbarkeit des Erziehungsberechtigten Schadener⸗ ſatz zu leiſten und unter Umſtänden Strafe zu gewärtigen.
Die Schüler unterſtehen auch außerhalb der Schule deren Aufſicht und Zucht.(Es macht einen ſehr ſchlechten Eindruck, wenn Schüler ſich kurz nach Verlaſſen des Schulgebäudes eine Zigarette anzünden!)
Kein Schüler darf ohne Zuſtimmung des Direktors in den Schulfächern Nachhilfeunterricht er⸗ teilen.
Anträge auf Beurlaubungen im Anſchluß an die Ferien ſind vorher ſchriftlich an den Direktor zu richten. Sie können nur in den dringendſten Fällen berückſichtigt werden, und zwar in der Regel nur dann, wenn entweder nachgewieſen wird, daß durch zwingende Verhältniſſe die Auf⸗ löſung des Hausſtandes vor oder nach den Ferien geboten iſt, oder wenn ärztlich beſcheinigt wird, daß die Ferienwochen zur Durchführung einer Kur für den Schüler nicht ausreichen. Ein kurzer Urlaub, der lediglich den Zweck hat, einem Schüler oder ſeinen Angehörigen bequeme⸗ res Reiſen zu ermöglichen, kann unter keinen Umſtänden bewilligt werden. Eben⸗ ſo iſt die Beurlaubung eines Schülers vor und zugleich nach den Ferien unzuläſſig.
Die Eltern wollen dem Klaſſenleiter oder dem Direktor mündlich oder ſchriftlich mitteilen, wenn ihnen die Forderungen der Schule das zuläſſige Maß der häuslichen Arbeitszeit zu überſchreiten ſcheinen; andererſeits werden ſie aber auch dringend gebeten, die Schüler zu regelmäßi⸗ gem Fleiß und zu verſtändiger Zeiteinteilung anzuhalten und die Schule hier⸗ bei nach Kräften zu unterſtützen.
Leider kommt es gar zu häufig vor, daß die Schüler es in der erſten Hälfte des Schul⸗ jahrs an Fleiß und Eifer fehlen laſſen und daß Eltern wie Schüler hoffen, es könne das im Sommer Verſäumte im Winter durch doppelte Anſtrengung nachgeholt werden. Dieſe Hoffnung geht in der Regel nicht in Erfüllung, da der Lehrſtoff des Winters ſich auf dem des Sommers aufbaut. Eine Nichtverſetzung zu Oſtern iſt dann die unausbleibliche Folge. Die Eltern wer⸗ den deshalb gebeten, die Fortſchritte ihrer Söhne beſonders auch im Sommer mit Auf⸗ merkſamkeit zu verfolgen und ſich zu dieſem Zwecke bald nach Oſtern mit den Herren Klaſſenleitern ihrer Söhne bekannt zu machen. Eine rechtzeitige Ausſprache iſt für beide Teile nutz⸗ bringend und wird von der Schule immer dankbar aufgenommen. Dagegen hat es einen ſehr zwei⸗ felhaften Wert, wenn die Eltern erſt in den letzten Wochen vor der Verſetzung, wo ſelbſt der beſte Rat zu ſpät kommt, mit Fragen, Bitten und Vorſtellungen an den Di⸗ rektor und die Lehrer herantreten.
Um den Eltern den perſönlichen Verkehr mit der Schule zu erleichtern, haben ſämtliche Lehrer der Anſtalt beſtimmte Sprechſtunden angeſetzt. Anmeldung des Beſuches iſt erwünſcht.


