Jahrgang 
1925
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8. Die wichtigſten Erlaſſe und Verfügungen der Behörden,

ſoweit ſie nicht bereits in die einzelnen Abteilungen des Jahresberichtes hineingearbeitet ſind..

Ferienordnung.

Pfingſten: Freitag, den 29. Mai bis Dienſtag, den 9. Juni 1925.

Sommer: Freitag, den 3. Juli bis Dienſtag, den 4. Auguſt 1925.

Herbſt: Dienſtag, den 29. September bis Mittwoch, den 14. Oktober 1925.

Weihnachten: Mittwoch, den 23. Dezember 1925 bis Donnerſtag, den 7. Januar 1926.

Schluß des Schuljahres: Sonnabend, den 27. März 1926.

Der Schluß des Unterrichts hat am letzten Schultage vor den Ferien nach Beendigung der dritten Schulſtunde ſtattzufinden.

Kurzſchrift.

In der Auswahl des Syſtems beſteht nach wie vor völlige Freiheit. Es kann jedoch ſchon jetzt Unterricht in der Einheitskurzſchrift erteilt werden.Der Zeitpunkt, von dem ab entſprechend den Ver⸗ einbarungen, die zwiſchen den Länderregierungen und den Reichsreſſorts geſchloſſen worden ſind, unter Ausſchluß aller anderen Syſteme nur noch die Einheitskurzſchrift gelehrt werden darf, wird noch feſt⸗ geſetzt werden.

Verwaltungsgebühren.

Für beglaubigte Zeugnisabſchriften ſind 2,50 RM. als Verwaltungsgebühr zu erheben.

Verhalten der Schüler.

Der Polizeipräſident erſucht gegen das läſtige Fußballſpielen auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen, das wiederholt zu erheblichen Verletzungen des Publikums und zu Sachbeſchädigngen geführt hat, mit ſtrengen Schulſtrafen einzuſchreiten.

Die deutſche Reichsbahn⸗Geſellſchaft warnt vor dem Werfen nach fahrenden Zügen.

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