Jahrgang 
1908
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§ 11. Kommt in einer Schule oder anderen Unterrichtsanstalt eine Erkrankung an Pocken vor. so ist allen Personen, welche in der Anstalt mit dem Erkrankten in Berührung gekommen sind, soweit sie nicht die Pocken überstanden haben oder innerhalb der letzten fünf Jahre mit Erfolg geimpft worden sind, dringend anzuraten. sich unverzüglich der Schutzpockenimpfung zu unterzichen.

Zum Zwecke eines gedeihlichen Zusammen wirkens von Schule und Haus haben sämt- liche Lehrer der Anstalt bestimmte Stunden angesetzt, in denen sie. nach vorheriger Anmeldung von seiten der Eltern. Anfragen und Wünsche gern entgegennehmen. Die Eltern wollen sich gefülligst spätestens einen Tag vorher anmelden, damit die Herren Klassenlehrer die erforderlichen Erkundigungen über die betreffenden Schüler rechtzeitig einzichen können. Die Sprechstunden werden zu Beginn jedes Halbjahres durch Anschlag auf dem Flur des Schulgebäudes bekannt gemacht. Die Eltern werden dringend gebeten, soweit es sich nicht um Auskünfte allgemeiner Natur handelt. zunächst mit den Herren Fachlehrern und Klassenlehrern in Ver- bindung zu treten.

Die geehrten Eltern wollen dem Ordinarius oder dem Direktor mündlich oder schriftlich mitteilen, wenn ihnen die Forderungen der Schule das zulässige Maß der häuslichen Arbeitszeit zu überschreiten scheinen: andererscits werden sie aber auch dringend gebeten, die Schüler zu regelmäßigem Fleib und zu verständiger Zeiteinteilung anzuhalten und die Schule hierbei nach Kräften zu unterstützen.

Leider kommt es gar zu häufig vor, daß die Schüler es in der ersten Hälfte des Schuljahres an Fleiß und Eifer fehlen lassen und daß Eltern wie Schüler hoffen, es könne das im Sommer Ver- säumte im Winter durch doppelte Anstrengung nachgeholt werden. Diese Hoffnung geht in der Regel nicht in Erfüllung, da das Pensum des Winters sich auf dem des Sommers aufbaut. Eine Nichtversetzung zu Ostern ist dann die unausbleibliche F olge. Die geehrten Eltern werden deshalb gebeten, die Fort- schritte ihrer Söhne besonders auch im Sommer mit Aufmerksamkeit zu verfolgen und sich zu diesem Zwecke bald nach Ostern mit den Herren Ordinarien ihrer Söhne bekannt zu machen. Eine rechtzeitige Aussprache ist für beide Teile nutzbringend und wird von der Schule immer dankbar aufgenommen. Dagegen hat es einen sehr zweifelhaften Wert, wenn die Eltern erst in den letzten Wochen vor der Versetzung,T wo selbst der beste Rat zu spät kommt, mit Fragen, Bitten und Vorstel- lungen an den Direktor und die Lehrer herantreten.

Um den Eltern den persönlichen Verkehr mit der Schule zu erleichtern, hat der Direktor seit Jahresfrist eine seiner Sprechstunden auf den Nachmittag(Montag 45 Uhr) verlegt. Aber auch außerhalb der festgesetzten Sprechstunden steht der Direktor, wenn er nicht dringend verhindert ist, den geehrten Eltern der Schüler gern zur Verfügung.

Auf eine höhere, im letzten Jahre erneuerte Anordnung lüäbt die Schule den Eltern in besonderen Fällen schriftliche Mitteilungen zugehen, die auch von sehr vielen Eltern dankbar auf- genommen werden. Für die Beförderung dieser Mitteilungen ist der Erlaß des Herrn Ministers vom 18. März 1903 maßgebend, in dem es heißt:Ferner habe ich aus dem seitens des Reichspostamtes aufgestellten Verzeichnisse erschen, daß von den Direktionen einzelner höheren Lehranstalten auch Briefe, in welchen den Eltern die Bestrafung von Schülern mitgeteilt wird, bei der Post zur Beför- derung aufgeliefert werden. Dies gibt mir Veranlassung darauf aufmerksam zu machen, daß derartige Sendungen zwar auch in Zukunft der Post zugeführt werden dürfen, daß sie aber, weil lediglich im Interesse der Eltern erfolgend, in Gemäßheit der Bestimmungen des Königlichen Staatministeriums über die geschäftliche Behandlung der Postsendungen in Staatsdienstangelegenheiten vom 7. Februar 1894 allgemein alsporto- bflichtige Dienstsacher abzulassen sind. deren Porto der Empfänger 2u tragen hat. Der Kastellan kann die Bestellung der schriftlichen Mitteilungen nicht mehr wie früher besorgen, da seit vorigem Sommer täglich und nicht wie vordem nur Mittwoch und Samstag eine gründliche Reinigung der Schul- räume stattfindet. die die Zeit und Kraft des Beamten in erhöhtem Maße in Anspruch nimmt.

Die Schule hält den schriftlichen Verkehr nur für einen Notbehelf und bittet die Eltern zur Ver- minderung der schriftlichen Benachrichtigungen das Ihrige freundlichst beizutragen. Dies könnte