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II. nus den Verfügungen der vorgeseßzten Behörden.
3 1. Berlin, den 23. Januar 1004: Die Bildung von Schülervereinen mit religiösen 7wecken ist mit Genehmigung des Prov.-Schulkollegiums zulässig. Die Genehmigung darf nur für den einzelnen Fall und bez. der Marianischen Kongregationen nur unter der Bedingung erteilt werden, daß die Leitung des Vereins dem Religionslehrer der Anstalt übertragen wird. Genehmigte Schülervereine unterliegen der Beaufsichtigung durch den Direktor, dem es vor allem obliegt zu verhüten, daß Schüler mittelbar odet unmittelbar zur Teilnahme an solchen Vereinen genötigt werden.
2. Cassel, den 23. März 1004: Die Einführung des Leitfadens der Projektionslehre von C. H. Müller und O. Preßler, Ausgabe B. sowie des Leitfadens der Pflanzen- kunde von Stelz und Crede vird genehmigt.
3. Cassel. den 28. Oktober: Die Einführung der Fibel von W. Bangeft, sowie des deutschen Lesebuchs von demselben Verfasser in der Vorschule, wird genehmigt.
4 cCassel. den 31. Januar 1905: Ausnahmsweise vird in diesem Jahre der Anfang der Sommerferien auf den 8. Juſi und der Beginn der Herbstferien auf den 30. September verschoben.
III. Sur Schulgeschichte.
Am 1. Oktober d. JS. trat der Direktor des Provinzial-Schulkollegiums, Herr Ober- und Geh. Regierungsrat Dr. D. Lahmeyer. in Ruhestand, und damit fanden zum großen Bedauern aller Lehrer unseret Anstalt die amtlichen Beziehungen ihren Abschluß., die den hochverehrten Herrn mit unserem Gvmnasium seit seinem Be- stehen verknüpften. Wie er schon die organisatorischen Vorarbeiten zur Begründung der ersten staatlichen nöheren Schule in Frankfurt a. M. mit großem Fifer und mit Umsicht geleitet hatte, so hat er auch später die Anstalt in allen ihren Lebenslagen, die ja unter den gegebenen Verhältnissen nicht frei von Schwierigkeiten waren, nach Mög- lichkeit bestens zu fördern gesucht. Besonderen Anspruch aber auf den Dank aller Lehrer hat er sich erworben durch die wohlwollende Fürsorge, die er stets den persön- jichen Interessen eines jeden widmete, und die vielfache Anregung und Belehrung. die er bei seinen häufigen Besuchen und Revisionen der Schule den Lehrern zuteil werden ließ. Sein Andenken wird bei allen, die hier unter ihm gewirkt haben, stets in hohen Ehren bleiben.
Noch einen anderen Verlust hat unser Gymnasium in dem abgelaufenen Jahre erlitten. Am 1. Juni erlag der pedell Christoph Betzing einem Schlaganfall. Seit Gründung der Anstalt hatte er in treuer, gewissenhafter Pflichterfüllung ihr ge- dient und durch seine Freundlichkeit und allzeit bereite Gefälligkeit sich die Hoch- schätzung und die Liebe der Lehrer und Schüler in gleichem Mabe erworben. Alle Klassen geleiteten ihn auf dem letzten Wege zur Gruft.
1. Schulzeit und Unterbrechung des Unterrichts. 6esundheitszustand.
Das Schuljahr wurde am 11. April mit gemeinsamer Andacht und Verlesung der wichtigeren Bestimmungen der Schulordnung eröffnet und wird am 15. April


