Jahrgang 
1905
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Vl. Mitteilungen an die Eltern.

I. Zum Zwecke eines gedeihlichen Zusammenwirkens von Schule und Haus sind für sämtliche Lehrer der Anstalt bestimmte Stunden angesetzt, in denen sie, nach vorheriger Anmeldung von seiten der Eltern, Anfragen und Wünsche entgegen- zunehmen bereit sind. Die Eltern wollen sich gefälligst spätestens einen Hüar vorher anmelden, damit die Herren Klassenlehrer die erforderlichen Erkundigungen über die betreffenden Schüler rechtzeitig einziehen können. Die Sprechstunden werden zu Beginn jedes Fialbjahres durch Anschlag auf dem Flur, sowie in den Klassenzimmern des Schulgebäudes bekannt gemacht. Die Eltern werden dringend gebeten, von dieser Einrichtung, so oft es ihnen nur wünschenswert erscheint, Gebrauch zu machen, zunächst aber, soweit es sich nicht um Auskünfte allgemeiner Natur handelt, mit den Herren Klassenlehrern und Fachlehrern in Verbindung zu treten.

R2. Es wird von neuem darauf hingewiesen, daß in Rücksicht auf den Gesamt- betrieb des Schulorganismus eine Verlängerung der Ferien nur dann bewilligt werden kann, wenn das Gesuch durch den überzeugenden Hinweis auf den Gesundheitszustand unter Vorlegung mabgéebender ärztlicher Zeug- nisse begründet wird, und wenn és(von besonderen Zwischenfällen natürſich abgesehen), rechtzeitig vor Anfang der Ferien vorgebracht wird.

3. Das neue Schuljahr wird Montag, den 1. Mai, morgens 8 Uhr, mit der Auf- nahmeprüfung eröffnet. Sämtlſiche für die Gymnasialklassen und die I. Vorklasse angemeldeten Schüler haben sich zu dieser Stunde in dem Gymnasium mit den Abgangszeugnissen einzufinden, die in die Vorklassen 2 und 3 eintretenden am folgenden Tage um 0 Uhr. Für auswärtige Schüler bedarf es bei der Wahl der Wohnung oder der Pension, der Genehmigung des Direktors.

4. Das Aufnahmegeld beträgt 5 Mk., das Schulgeld, das vierteljährlich in einer der ersten Wochen nach den Ferien erhoben wird, für alle Klassen 150 Mk. jährlich.

Es steht den Eltern frei, das Geld an den von dem Direktor festgesetzten Termine an den Rendanten Herrn Jünemann persönlich zu zahlen, oder die Zahlung durch beauftragte Personen, insbesondere durch die Schüler selbst leisten zu lassen. Das Schulgeld kann auch 14 Tage vor und bis 14 Tage nach dem Hebetermine durch die Post ganz frei(einschl. Bestellgeld) an den Rendanten unter Angabe des Vor- und Zunamens des Schülers, sowie seiner Klasse eingesandt werden.

5. Die Abmeldung der Schüler hat spätestens in der auf den Tag des Schul- schlusses folgenden Woche zu erfolgen. Eine Verlängerung dieser Frist tritt ein, wenn bei dem Abmefdetermin zu Weihnachten oder Ostern die Frist vor dem 2. Januar oder dem 1. Aprib ablaufen würde. Erfolgt die Abmeldung nicht bis zu den an- gegebenen Zeitpunkten, so tritt die Verpflichtung zur Zahlung des Schulgeldes für ein weiteres Vierteljahr ein.

6. Zur Turnprüfung am 12. April, nachmittags 3 Uhr, werden die Angehörigen unserer Schüler höflichst eingeladen.

Frankfurt a. M., den 7. April 1005.

Der Rönigliche 6umnasial-Direhtor Dr. Hartwig.