Jahrgang 
1907
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d) Entziehung der Arbeits- gelegenheit.

e) Lohnabzüge.

10 Nachsicht nicht weiter beibehalten werden kann, dürfte ohne weiteres zu- gegeben werden. Mit allen zu Gebote stehenden Mitteln muß die Schul- leitung gegen die Säumigen, die gegen die gesetzlichen Bestimmungen in gröb- licher Weise fortgesetzt verstoßen, vorgehen und muß streng darauf halten, daß die Meldevorschriften von allen Arbeitgebern genau befolgt werden.

Mit dieser wenig erfreulichen Erscheinung soll die Tatsache erwähnt werden, daß es auch Arbeitgeber gibt, die dem Schüler wegen des Schulbesuchs Schwierigkeiten machen, indem sie ihm die Zeit dazu während der Arbeitsstunden im Geschäft nicht gestatten wollen. An und für sich haben sie zwar gegen den Schulbesuch nichts, verstoßen auch nicht gegen die Meldevorschriften, nur soll ihnen aus dem Schul- besuch kein Arbeitsverlust erwachsen. Erst vor kurzem schrieb mir ein Prinzipal in allem Ernst, daß in seinem Geschäft von 8 12 und und von 28 Arbeitszeit sei und daß der Schüler wührend dieser Zeit unter keinen Umständen entbehrt werden könne. Er halte die Stunden von 122 für die geeignetste Unterrichtszeit.

Noch schlimmer ist die Tatsache, daß es Prinzipale gibt, die den Schülern die Arbeitsgelegenheit entziehen, sobald sich diese als fort- bildungsschulpflichtig zu erkennen geben. Welche Anschauungen müssen im Kopfe des jungen Mannes entstehen? Auf der einen Seite legen ihm Staat und Gemeinde den Zwang zum Besuche der Fortbildungsschule auf und auf der anderen Seite schmälert man ihm dadurch das Recht auf Arbeit. Es muß geradezu erbitternd auf das Gemüt eines solchen Menschen einwirken, wenn ihm aus dem auferlegten Zwang eine Verhinderung zum Gelderwerb erwächst.

Nicht minder unerfreulich ist die Erscheinung, daß einem ver- hältnismäßig hohen Prozentsatz von Schülern für die ausfallenden Arbeitsstunden Lohnabzüge gemacht werden. Die von der Schule in dieser Richtung angestellten Erhebungen, die sich auf Angaben der Schüler stützen und auf 3930 Schüler erstrecken ergab folgendes Bild:

Statistik über Lohnabzüge.

Lohnabzüge für die durch den Schulbesuch ausgefallene Arbeitszeit:

Kaufmännische Gewerbliche Klassen für 2 Abteilung Abteilung ungelernte Arbeiter usammon nl Zahl Schüler- der Senler Schüler- Ladl des Schüler- Lähl üer Schüler- der Schüler zahl am ſbzw. Schüle- zahl am Andet⸗ zahl am Aacden 5 zahl am ben. Sohüͤls. Tage der denen:%[Tage der Abzüge 9% Tage der Abzüge 9% Tage der denen% Fest- Abzüge Fest- gemasin Fest- gemacirt Fest- Abzüge g h stellung Lewacht stellung Serdeu stellung Derdlen stellung Lemgont 1378 7 0,5 1944 169 8,69 608 157 25,82 3930 333 ſ8,47