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Statistik über Lohnherabsetzungen.
Wegen des Schulbesuches wurden die Vergütungen bezw. die Löhne herabgesetzt:
Kaufmännische Gewerbliche Klassen für 2 Abteilung Abteilung ungelernte Arbeiter uSa m Zahl Zahl d Schüler- der Schüler Schüler- Lahl Schüler- Zahl Schüler- Schüler bzw. 5 er Schüler, der Schüler,. zahl am ſbzw. Schüle- zahl am bei denen zuahl am bei denen zahl am dolsrin Tage der unen del% Tage der der Lohn% Tage der der Lohn e Tage der dVehe tensa 9% Fest- vVergütung Fest- herab. Fest- herab- Fest- ſbzw. d. Lohn stellung herabgesetzt stellung Ledewen stellung gesoizt stellung herabgesetzt worceen ist worden ist worden ist S worden ist 1378 10(0,72 1944 4 0,20 608 50(8,22 3930 64 1,63 Die Lehrzeit wurde verlängert bei 3930 Schülern bezw. Schülerinnen in 13 Fällen und zwar bei Mädchen in 1 Fall, in der gewerblichen Abteilung in 12 Fällen. Wir wollen hoffen und wünschen, daß der allen diesen und andern wenig erfreulichen Erscheinungen zu Grunde liegende Egoismus aus dem Erwerbsleben einer Stadt, die so reich an Beispielen sozialer Fürsorge ist, recht bald verschwindet. Der Erfolg unserer Arbeit hängt zum weitaus größten Teil von Schul- versäumnisse.
dem guten Schulbesuch ab. Das verflossene Schuljahr weist nun leider keinen Fortschritt zum Besseren gegen das Vorjahr auf. Viele Prinzipale hielten ihre jugendlichen Arbeiter zum pünktlichen und regelmäßigen Schulbesuch an, einige namhafte Firmen machten sogar den Verbleib der Schüler in ihren Werkstätten von der Erfüllung dieser Forderung abhängig. So erfreulich diese Tatsache ist, so unerfreulich ist die andere, dass es noch recht viele Lehrmeister und Arbeitgeber gibt, die ihre schulpflichtigen Lehrlinge und Arbeiter zu häufig aus geschäft- lichem Interesse dem Unterricht entziehen. Diese häufigen Ver- säumnisse der Schule aus geschäftlichen Gründen sind bedauerlich. Der Grundsatz der Schule, daß die Schulzeit auch der Schule gehört, ist nicht anmaßend und bedeutet keinen Eingriff in die Rechte des Meisters. Aus der Tatsache, daß viele Arbeitgeber ihre schulpflichtigen jungen Leute nie oder nur in sehr dringlichen Fällen von der Schule zurück- halten, ergibt sich, daß der Grundsatz sehr wohl durchführbar ist. Man darf sich nur der Erkenntnis nicht verschließen, dass die Schulzeit ein Teil der Lehrzeit ist und daß die Ausbildung der Lehrlinge in der Schule einen wesentlichen Faktor der Lehrlingsausbildung bedeutet.
Die Zahl der unentschuldigt versäumten Stunden ist sehr hoch. Es ist nicht immer mit Sicherheit festzustellen, wen die Schuld an der


