Übelstände im Schulbesuch.
a) Arbeits- losigkeit.
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ihre vollsinnigen Kameraden ins Erwerbsleben und müssen wie diese in den Werkstätten ihren Mann stehen Jeder einzelne von ihnen hat das Bewußtsein, daß er im praktischen Betrieb eine gewisse Geltung hat und ein Glied vom Ganzen ist, das nicht ohne weiteres ausgeschaltet werden darf. Ich möchte ihnen deshalb ersparen, daß man sie weiter äußerlich als geistig minderwerdig stempelt. Mir scheint es richtig, die Hilfsschüler der Fortbildungsschule zuzuweisen und dort für sie und für die aus den 4. und 5. Klassen der Bürgerschulen und den mittleren Klassen ländlicher Volksschulen entstammenden Schüler, die nach Be- fähigung und Leistungen vielfach noch hinter den vormaligen Hilfsschülern zurückstehen, besondere Vorklassen einzurichten. Die Schülerzahl in diesen Klassen muß wesentlich kleiner sein als in Normalklassen. Als Unterrichtsgegenstände kommen Gewerbekunde, Deutsch und Rechnen in Betracht. Die Unterrichtsstoffe müssen dem Lehrplan der Fort- bildungsschule entnommen sein. Da das Zeichnen in den Vorklassen wegfällt, so muß dem für dieses Fach begabten Schüler Gelegenheit ge- boten werden, über seine 6 stündige Unterrichtszeit hinaus an dem Unterricht im Zeichnen teilzunehmen.
Es wird durch diese Einrichtung möglich, den Schwachsinnigen die erforderliche Behandlung zuteil werden zu lassen, ohne sie aus der Allgemeinheit auszuschließen.
Ein seit Jahren gerügter UÜbelstand im Schulbesuch will noch immer nicht ganz verschwinden. Der Schüler hält sich nämlich nicht mehr für schulpflichtig, sobald er seine Stelle aufgibt und arbeitslos wird. Wegen dieser auf irriger Ansicht beruhenden Schulversäumnisse mußten wieder- holt polizeiliche Bestrafungen beantragt werden. Auf die seitens der Bestraften eingelegten Berufungen wurde durch richterliche Entscheidung in allen Fällen erkannt, daß vorübergehende Arbeitslosigkeit keineswegs vom Schulbesuch befreit. Trotzdem besteht dieser Zustand weiter. Mit unerbittlicher Strenge muß daher in Zukunft eingeschritten werden, damit ein UÜbel endlich aus dem Schulleben verschwindet, das die Schule auf die Dauer nicht ertragen kann. Es müssen für sie daraus un- haltbare Zustände entstehen, wenn man bedenkt, wie häufig die Stellen gewechselt werden und daß dies vielfach nur in der Absicht geschieht, um sich um die Schule herumzudrücken und der Kontrolle zu entziehen. Sobald nämlich der Schüler durch die Kontrolle sich entdeckt weiß, verläßt er die Arbeit und entzieht sich auf diese Weise wieder auf Wochen den umständlichen und oft zu keinem Resultat führenden Nach- forschungen seitens der Schule. Auf diese Weise entsteht die sogenannte Schulschwänzerei, die als das„Hauskreuz“ der Fortbildungsschule be- pezeichnet werden muß. Wir müssen es leider gestehen, daß uns


