Jahrgang 
1907
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4 zeitig angemeldete Schüler müssen von dieser Vergünstigung ausge- schlossen werden, da für sie mindestens eine der für die vorzeitige Entlassung gegebenen Voraussetzungen nicht zutrifft. Von den be- treffenden Schülern, die inzwischen ihre Lehrzeit beendigt haben, wird dieser Umstand um deswillen so schwer empfunden, weil ihnen die Prinzipale aus dem weiteren Schulbesuch Schwierigkeiten bereiten. Es muß daher den Eltern wiederholt dringend geraten werden, ihre schulpflichtigen und schulpflichtig werdenden Töchter und Söhne vor Beginn des neuen Schuljahres selbst anzumelden bezw. die Prinzipale zu veranlassen, daß diese für die rechtzeitige Anmeldung Sorge tragen. Grobe Verfehlungen gegen die rechtzeitige Anmeldung, wie auch gegen die Anmeldung überhaupt, sind besonders bei den Lehrmädchen zu ver- zeichnen. Namentlich trifft dies bei Lehrmädchen in kleineren Geschäften zu. Weder die Eltern der Mädchen noch die Prinzipale scheinen davon überzeugt zu sein, daß es sich auch bei den Mädchen um ein Lehrver- hältnis zur gründlichen Erlernung eines bestimmten Berufs, also um eine Lebensaufgabe, handelt und daß zur Ausübung dieses Berufs eine tüchtige theoretische Ausbildung in den kaufmännischen Fächern unbedingt erforderlich ist. Es ist diese Auffassung bedauerlich. Solange sie aber vorherrscht, wird die Handlungsgehilfin von dem männlichen Kollegen als unliebsame Konkurrentin und Preisdrückerin mit Recht bekämpft, weil sie infolge ihrer mangelhaften Vorbildnng nur minderwertige Leistungen gegen geringen Lohn zu bieten vermag. Um von den Mit- arbeitern voll anerkannt zu werden und zu erreichen, daß ihre Arbeit nicht mehr als Schleuderkonkurrenz angesehen wird, muß die Handlungs- gehilfin bestrebt sein, sich eine gründliche Fachbildung anzueignen. Es steht, unter den heutigen wirtschaftlichen und sozialen Verhältnissen gar nicht mehr zur Entscheidung, ob die Frauenarbeit im Erwerbsleben ihre Be- rechtung hat oder nicht, sondern nur darum handelt es sich, ob man die Frau in der Rolle des mechanischen Arbeiters lassen, ob man sie auf dem Niveau des Preisdrückers festhalten oder ob man sie zur verständnisvollen Mitarbeiterin des Mannes erziehen will. Die Ent- scheidung wird unzweifelhaft zu gunsten der letzteren Ansicht fallen. Leider wird es aber bis dahin noch eine geraume Zeit dauern. Daher genießt die Schule bei vielen Prinzipalen auch nicht das Ansehen, das sie ver- dient. In der Schule wird nicht eine Stütze für die Ausbildung erblickt, für die zu sorgen der Lehrherr gesetzlich und moralisch verpflichtet ist, sondern nur ein Hindernis, weil der Unterricht den Lehrling einige Stunden in der Woche von den geschäftlichen Arbeiten abhält. Der Lehrling ist in einem solchen Falle auch nur eine billige Arbeitskraft, die ausgenutzt werden muß. Die so beklagenswerte Auffassung über die Lehrlings- ausbildung seitens vieler Prinzipale macht sich auch noch in anderer