Jahrgang 
1906
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11.

Der im Berichtsjahr angestellte Versuch mit der Zusammenlegung der Stunden von 3 auf 2 Tage in der Woche mit je aufeinanderfolgenden Stunden hat sich trefflich bewährt. Lehrer und Schule haben sich dabei gut gestanden, sodaß im Schuljahr 1906 die Zusammenlegung der Stunden auf 2 Tage auf die meisten Berufe ausgedehnt wird. In der weitaus größten Zahl wurden von den Berufen die Vormittagsstunden gewählt. Wo den Wünschen nicht ganz entsprochen werden konnte, da fehlte es entweder an verfügbaren Unterrichtsräumen oder an Lehrkräften. Diesem Mangel wird in absehbarer Zeit abgeholfen werden, sodaß auch in dieser Beziehung die Wünsche der Arbeitgeber befriedigt werden können. Die Schulleitung hat jederzeit auf dem Standpunkt gestanden, daß die Schule, die dem Handel und dem Gewerbe dienen soll, auch hinsichtlich der Schulzeit soviel wie irgend möglich dem Bedürfnis des Gewerbes Rechnung zu tragen hat. Sie war stets bestrebt, Härten, die bei einem so großen Schulorganismus, der zudem noch in der Entwicklung be- griffen ist und daher mit Schwierigkeiten aller Art zu kämpfen hat, leicht entstehen können, nach Möglichkeit abzuschwächen oder ganz zu be- seitigen. Das setzt nun aber voraus, daß auch das Gewerbe der Schule in dieser Beziehung Zugeständnisse macht. Anträge aus Handwerker- kreisen, die darauf hinzielen, die vorgeschriebenen 6 Unterrichtsstunden ungeteilt auf einen Vormittag oder Nachmittag anzusetzen oder die Unterrichtszeit über 7 Uhr abends hinaus zu legen, müssen grundsätzlich abgelehnt werden, weil sie den erziehlichen und unterrichtlichen In- teressen der Schule schnurstracks entgegenlaufen.

Mit dem Eintritt in die Lehre sind die Fortbildungsschüler Ange- hörige eines bestimmten Erwerbszweiges. Sie steher inmitten einer praktischen Beschäftigung, die ihnen zur Lebensaufgabe geworden ist. Jeder von ihnen hat naturgemäß die Absicht, in dem erwählten Beruf vorwärts zu kommen. Es müssen demgemäß die speziellen Bedürfnisse des Erwerbslebens breite Berücksichtigung finden. Dies geschieht am wirkungsvollsten durch inniges Anlehnen des Unterrichts an das Berufs- leben der Schüler. Demzufolge tritt in der gewerblichen Abteilung die Berufskunde in den Mittelpunkt des Unterrichts, während Deutsch, Rechnen, Zeichnen u. s. w. zu dem Hauptfach die Stellung von Hülfs- fächern einnehmen. Die Berufskunde soll alle diejenigen Kenntnisse vermitteln, die der Lehrling, der Geselle, der Meister zu einer erfolg- reichen Betätigung in seinem Wirkungskreis, sowie auch namentlich zur Erfüllung seiner sozialen Pflichten in Gemeinde und Staat nötig gebraucht. Sie umfaßt demnach Lehrstoffe aus der Technologie, der Naturgeschichte, der Physik und Chemie, der Geschichte und Geographie, der Gesetzeskunde und Volkswirtschaftslehre, jedoch nur solche und insoweit, als sie zum Verständnis des gewerblichen, bürgerlichen und

Unterricht.

a) Gewerbe- kunde.