Unterrichts- zeiten.
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vermögen und den Anforderungen unserer Zeit an den Handwerker sich gewachsen zeigen. Im Anschluß an diese Erscheinung soll die be- trübende Tatsache nicht unerwähnt bleiben, daß hin und wieder Prinzipale dem Fortbildungsschüler die Arbeitsgelegenheit entziehen, sobald sich derselbe als solcher vorstellt. Welche Anschauungen müssen dann in dem Kopfe dieses Abgewiesenen entstehen? Auf der einen Seite zwingen ihn Staat und Gemeinde, die Fortbildungsschule zu besuchen; auf der anderen Seite sagt ihm der Arbeitgeber:„Ich kann Dir keine Be- schäftigung geben, weil Du Fortbildungsschüler bist“. Es muß erbitternd auf das Gemüt eines solchen Menschen einwirken, wenn man ihm in dieser Weise das Recht auf Arbeit zu schmälern sucht. Wie leicht kann dann aus dem bisher lernfreudigen Schüler ein gleichgiltiger Bursche werden, der in der Fortbildungsschule nur noch die Verhinderung zum Gelderwerb erblickt. Wir wünschen und hoffen, daß dieser Egois- mus aus dem Erwerbsleben einer Stadt, die so reich an Beispielen sozialer Fürsorge ist, recht bald verschwindet.
Es wird auch das fernere Bestreben der Schulleitung sein müssen, mit den ibr zu Gebote stehenden gesetzlichen Mitteln den unentschuldigten Versäumnissen zu begegnen. Nur Krankheit des Schülers kann als be- rechtigter Grund einer Versäumnis gelten. In allen übrigen Fällen ist letztere nur dann als berechtigt anzusehen, wenn die Erlaubnis zum Fehlen beim Leiter der Schule nachgesucht und auch erteilt worden ist.— Die Schule hat sich auch in diesem Jahre der Mühe unterzogen, bei dem Lehrherrn oder Arbeitgeber den Grund der Schulversäumnis auf einer frankierten Antwortkarte zu erfragen. Strafantrag wurde erst dann ge- stellt, wenn eine Verwarnung erfolglos blieb. In vielen Fällen hat das Elternhaus die Schule wesentlich unterstützt, besonders wenn es sich um solche Schüler handelte, die aus Leichtsinn oder aus Unlust am Unterricht die Schule versäumten.
Mit dem regelmäßigen Schulbesuch hängt die Pünktlichkeit im Schulanfang eng zusammen. Die der Fortbildungsschule nur knapp zu- gemessene Zeit erfordert, daß der Unterricht mit dem Glockenschlag beginnt. Die Pünktlichkeit ist darum eine Forderung, an der die Schul- leitung mit der äußersten Konsequenz festhalten muß. Wir richten da- her an alle Arbeitgeber und Lehrherren die dringende Bitte, ihre schulpflichtigen Arbeiter so zeitig von der Arbeitsstätte zu entlassen, daß die der Schule eingeräumte Zeit auch ganz für den Unterricht ver- wandt werden kann.
Die Zahl der Klassen mit Vormittagsunterricht hat sich im Be- richtsjahr wieder erheblich vermehrt. Das ist eine erfreuliche Erscheinung. Leider kann sich diese Einrichtung nur auf den I. Bezirk erstrecken, da uns im II. und III. eigene Schulgebäude nicht zur Verfügung stehen.


