7 befähigen, ihre Stellung in der menschlichen Gesellschaft auszufüllen. Da in den Vorklassen Unterricht im Zeichnen nicht erteilt wird, so ist Vorsorge getroffen worden, daß die Schüler aus gelernten Berufen, die des Zeichnens bedürfen, an den Stunden im Zeichnen in den Normal- klassen teilnehmen können, wodurch sich für diese Schüler die wöchent- liche Stundenzahl auf 8 erhöht.
Die Anmeldung der Schulpflichtigen vollzieht sich noch immer nicht mit der erwünschten Schnelligkeit. Von ca. 1 400 Schulpflichtigen sind bei der Eröffnung des neuen Schuljahres etwa 1 000 zur Anmeldung gekommen. Die Aufnahmeklassen sind daher anfänglich recht schwach besetzt und können erst im Laufe des Semesters auf die Normalzahl gebracht werden. Die verspätete Anmeldung wird von der Schule als recht störend empfunden. Unsere vielfachen Bemühungen, hierin Wandel zu schaffen, sind nicht von dem rechten Erfolg begleitet gewesen. Wir hatten den Eltern in ihrem eigenen Interesse empfohlen, ihre Söhne selbst dann schon zum Schulanfang anzumelden, wenn noch keine passende Lehrstelle für sie gefunden wäre, weil den Schülern aus dem späten Eintritt in die Schule schwere unterrichtliche Nachteile und bei An- trägen auf Entlassung aus der Schulpflicht vor der gesetzlich vorge- schriebenen Zeit Schwierigkeiten erwachsen. Bei der rechtzeitigen Anmeldung kann auch billigen Wünschen der Schüler bezüglich des Schulgebäudes und der ÜUnterrichtszeiten weit mehr Rechnung ge- tragen werden, als wenn sie später erfolgt, weil einmal getroffene An- ordnungen nur schwer geändert werden können. Die Eltern sollten daher schon früh für eine Lehrstelle Sorge tragen und den Lehrherrn veranlassen, daß er durch die rechtzeitige Anmeldung zur Schule seiner gesetzlichen Pflicht genügt. Leider sind sich viele Arbeitgeber ihrer Verpflichtung in dieser Hinsicht nicht bewußtt. Die bis dahin von der Schule geübte Nachsicht bei der Versäumnis von Anmeldungen kann auf die Dauer nicht aufrecht erhalten werden. Es sind Fälle vorgekommen, daß auf diese Weise Lehrlinge viele Monate hindurch dem Schul- besuch entzogen wurden. Mit der Abmeldung nehmen es viele Arbeit- geber noch weniger genau. Erst wenn umständliche Ermittelungen über den Schulbesuch angestellt werden müssen, erfährt die Schulleitung, daß der Schüler längst das Arbeitsverhältnis aufgegeben hat. Die Schule muß streng darauf halten, daß die Meldevorschriften genau befolgt werden, da ihr sonst bei der großen Schülerzahl infolge der entstehenden Unordnung in den Listen eine außerordentliche Arbeits- last erwächst. Hoffentlich täuscht uns nicht die Annahme, daß eine allmähliche Gewöhnung an die Fortbildungsschule auch eine stetig zunehmende Bekanntschaft mit den gesetzlichen Bestimmungen zur Folge haben wird.
Einschulung.
Anmeldung.
Abmeldung.


