Jahrgang 
1906
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Befähigungs- stufen.

Vorklassen.

6 werden, wollte man ihn der geringeren Leistungsfähigkeit wegen von wichtigen Unterrichtsgebieten ausschließen. Es ist auch vielfach der Fall, daß ein Schüler für Gegenstände seines Berufs und des bürgerlichen Lebens Verständnis und ein gutes Auffassungsvermögen besitzt, während er in der Rechtschreibung, in der Grammatik und im allgemeinen Wissen große Lücken besitzt. Wir halten es nicht für richtig, einen solchen Schüler aus diesem Grunde in der Klasse zurückzuhalten. Nach unseren Erfahrungen wird auch durch ein nochmaliges Durcharbeiten desselben Stoffes nichts gebessert, wohl aber konnten wir Rückschritte feststellen. Erweist sich ein Schüler nach seiner geistigen Befähigung und seinen Leistungen so schwach, daß er mit Erfolg in seiner Klasse nicht mit- arbeiten kann, dann wird er einer geringeren Befähigungsstufe desselben Jahrgangs überwiesen. Andererseits kann auch der Fall eintreten, daß ein Schüler einer höheren Qualitätsstufe überwiesen wird. Die Ein- richtung der Qualitätsstufen innerhalb desselben Jahrgangs ist ein schätzenswertes Mittel, das nicht nur verhindert, daß der begabte und fleißige Schüler durch den unfähigen und faulen aufgehalten wird, sondern auch einen Anreiz zum ernsten Streben und zur gewissen- haften Pflichterfüllung gibt. In den kaufmännischen Klassen und in den Klassen für Ungelernte konnte die Einteilung der Schüler in 3 Qualitätsstufen durchgeführt werden; in den meisten gewerblichen Klassen mußten wir uns mit der Bildung von 2 Stufen bescheiden. Jemehr wir unsere Schulen zentralisieren, jemehr können wir nach Qualitäten unterscheiden, und darin liegt für die Schule ein großer Vorteil, weil den Klassen ein möglichst gleichmäßiges Schülermaterial zugewiesen werden kann. Einer ersten Qualitätsklasse überweisen wir nur solche Schüler, die aus den I. Klassen der Bürgerschulen oder den II. Klassen der Mittelschulen entlassen worden sind. Je nach dem Grade des Zeug- nisses werden diese Schüler innerhalb der Stufe wieder Parallelklassen zugeteilt. Schüler, die aus den III. Bürgerschulklassen entlassen wurden und sich nicht fähig erweisen, an dem Unterricht in der niedrigsten Parallelklasse der III. Befähigungsstufe einer Unterklasse mit Erfolg teilzunehmen, werden Vorklassen überwiesen, die ebenfalls nach Qualitäten gebildet sind. Die Vorklassenschüler sollen nur solange in der Vorschule bleiben, bis angenommen werden kann, daß sie mit Erfolg an dem Unter- richt in einer Fachklasse teilnehmen können. Das tritt jedoch nur bei einem geringen Teil ein, der andere Teil kann niemals in einer Normalklasse mitkommen. Diese Schüler müssen vielmehr während der ganzen Schulzeit nach einem eigens für sie aufgestellten Plan getrennt unterrichtet werden. Die Schule hofft, daß es ihr auf diese Weise gelingt, auch die schwach befähigten Knaben mit dem zur Ausübung des Berufs unumgänglich notwendigen Wissen und Können auszustatten und sie zu