Umschulung.
Klassenbildung.
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standenen Unordnung in den Listen eine außerordentliche Arbeitslast erwächst. Die Annahme, daß eine allmähliche Gewöhnung an die Fortbildungsschule eine größere Bekanntschaft mit den Bestimmungen des Ortsstatutes bewirkt hätte, hat sich nur teilweise als richtig erwiesen.
Umschulungen sind recht häufig und störend. Sie werden weniger durch den Wohnungswechsel des Lehrlings als durch den Wechsel seines Berufes oder der Arbeitsstätte notwendig. In vielen Fällen wünscht der Arbeitgeber auch andere Unterrichtstage. Letzterer Wunsch wird in allen Fällen berücksichtigt, wenn damit verhütet werden kann, daß mehrere schulpflichtige Lehrlinge desselben Arbeitgebers zu gleicher Zeit dem Geschäft entzogen werden.
Leider ist der Berufswechsel und der Wechsel der Arbeitsstätte noch recht häufig. Dazu kommt noch der Übelstand, daßz der Lehrling oder Arbeiter sofort aufhört, schulpflichtig zu sein, wenn er seine Stelle aufgibt und arbeitslos wird. Nur selten werden arbeitslos gewordene Schüler von ihren Eltern weiter zum Schulbesuch angehalten. Die Zahl der Fälle ist nicht unbedeutend, in welchen Schüler aus den Klassen der ungelernten Berufe im Laufe eines Schuljahres 6 bis Smal die Arbeitsstelle gewechselt, haben. Jeder Wechsel führt eine kürzere oder längere Unterbrechung des Schulbesuchs mit sich. Es ist dieses eine traurige Tatsache, welche nicht nur die Fortschritte solcher Klassen stark beeinträchtigt, sondern auch einen bedeutenden erzieherischen Nachteil mit sich bringt. Hier kann eine Besserung nur durch ein Landesgesetz erreicht werden, nach welchem auch vorübergehend Arbeitslose der Schulpflicht unterworfen pleiben. Der Übelstand, daß die wichtigsten Bestimmungen über die Durchführung des Schulzwanges an den Fortbildungsschulen unklar sind, wird überall schwer empfunden, und es ist daher mit Freuden zu begrüßen, daß von maßgebender Stelle Schritte getan worden sind, eine Anderung in der Gewerbeordnung zu Gunsten der Fortbildungsschulen herbei- zuführen.
Bei der Klassenbildung wurde dem Berufe der Schüler in weitest- gehendem Sinne Rechnung getragen. Berücksichtigt wurde dabei auch die Vorbildung der Schüler. In einer Reihe von Berufen konnten innerhalb eines Jahres nicht nur 3 Befähigungsstufen eingerichtet werden, sondern es war auch möglich, in den Befähigungsstufen Parallelklassen zu bilden. Für solche Schüler, welche aus den 4. und 5. Klassen unserer Bürger- schulen entlassen worden waren, für Schüler aus der Hülfsschule oder solche, die sich völlig unfähig zeigten, dem Unterricht in einer Berufs- klasse zu folgen, wurden Vorklassen eingerichtet. Es wird mit dieser Einrichtung nicht bezweckt, den Schüler während der ganzen Schulzeit in einer Vorklasse zu halten, sondern er soll in derselben nur solange verbleiben, bis er die allergrößten Lücken im Wissen und Können ausge-


