zu holen. Nach der Schulordnung ist dies mit Recht nicht zulässig; sonst läßt sich überhaupt keine Ord- nung schaffen. In diesen Fällen muß das Frühstüc für die nächste Pause schon vorher mitgenommen werden. Ich möchte auch hier noch einmal besonders auf das Verbot hinweisen. Jedem dürfte es eigentlich klar sein, daſ dadurch die Aufsicht, die ja haupt- sächlich im„Säubern“ der Klassenzimmer und Gänge besteht, sehr erschwert wird. Werden diese Punkte genügend beachtet und setzt jeder alles daran, bei der Aufsicht mitzuhelfen, so dürfte es nicht allzu schwer sein, die Aufsicht wäh- rend der Pausen reibungsloser als bisher durchzu-— führen. Es wird besser werden, wenn erst einmal Jeder Kamerad von dem Gefühl durchdrungen ist: Ohne meinen persönlichen guten Willen, ohne meine freiwillige Mitarbeit kann das Ganze nicht gedeihen. Hans Becker OIIb. k) Schulspeisung. Bisher konnten unsere Schüler in der 2. und 5. Pause ein Glas gute, warme Milch oder Kakao von Frau Gippert gegen einen mäfiigen Preis erhalten. Diese Einrichtung ist von der Stadt nunmehr verboten wor- den. Es soll die Frühstücksspeisung der städt. Schul- kinderspeisung eingeführt werden.
1) Verein der Freunde und Förderer der Ziehen- Oberrealschule.
Der Verein der Freunde und Förderer der Ziehen- ORS. hat uns, getreu seinen Grundsätzen, auch im ab- gelaufenen Schuljahr materielle und ideelle Unter- stützung in reichem Maſte zuteil werden lassen. Unter- stützt wurde der Werkunterricht. Bedürftigen Schülern wurden Wanderbeihilfen gegeben. Bedrängten Eltern wurde die Lage durch teilweise oder ganze Bezahlung des Schulgeldes erleichtert.
Die Absicht des Vereins geht dahin, für unsere Schule ein eigenes Landheim zu errichten.
m) Gesundheitszustand der Schüler.
Der Gesundheitszustand der Schüler war im abge- laufenen Schuljahr wieder erfreulich gut. Längere Erkrankungen einzelner Schüler waren nur wenige zu verzeichnen. Von Massenerkrankungen sind wir verschont geblieben. Der erfreulich gute Gesundheits- zustand unserer Schüler ist nicht zuletzt auf die sorg- fältig und nach vernünftigen gesundheitlichen Grund- sätzen betriebene körperliche Ertüchtigung durch Spiel, Sport, Baden, Schwimmen und Turnen zurüdk- zuführen.
n) Schulgeld, Freistellen und Wohltätigkeitsein- richtungen. Im Schuljahr 1922/28 betrug das Schulgeld im Monat: für Einheimische 15.— M. auf besonderen Antrag: für das 2. Kind 50% Ermäfii- gung und für das 3. Kind Schulgelderlaft, für Auswärtige 18.75 M. für Ausländer 30.— M.
120 Schüler bezw. Schülerinnen wurden eine ganze und 15 eine halbe Freistelle zuteil. Erziehungsbeihilfen wurden 7 Schülern seitens der Stadt gewährt, 1 Schüler erhielt eine Erziehungsbei- hilfe vom Reich aus.
Für den Theaterbesuch bedürftiger und würdiger Schüler stellte die Stadt den Betrag von 175.— M. zur Verfügung.*
0) Unterstützungsbücherei.
Aus den von der Stadt für bedürftige Kinder zur Ver- fügung gestellten Mitteln konnte unsere Hilfsbücherei weiterhin ergänzt werden. Lernmittelfreiheit erhiel- ten alle Kinder, denen eine Freistelle verliehen war, und solche, die einer Unterstützung für würdig be- funden wurden.
p) Schüler-Unfall-Versicherung.
Wir machen die Eltern darauf aufmerksam, dafl die Schule mit der Gothaer Allgemeinen Versicherungs- bank A. G. Gotha durch ihren hiesigen Vertreter. Herrn W. Barndt, Bleichstr. 52, einen Kollektiv-Unfall- Versicherungsvertrag abgeschlossen hat, demzufolge alle Schüler und Schülerinnen unserer Anstalt gegen Unfälle auf dem Schulgrundstück, aufterhalb des Schul- grundstücks bei Veranstaltungen der Schule und bei Veranstaltungen eines Schülersportvereins versichert sind. Der Preis beträgt im Jahr pro Kind 1.— M. Die Versicherungsbedingungen können jederzeit im Sekretariat der Schule eingesehen werden. Im allge- meinen möchten wir noch darauf hinweisen, daſt der Unfall sofort im Sekretariat gemeldet werden muf, daß alle Arztrechnungen pp. der Schule einzureichen sind, daß, falls bereits Versicherungsschutz bei einer Orts-, Privat- oder anderen Krankenkasse besteht, erst diese Krankenkasse für die Kosten des Heilver- fahrens einzutreten hat und die Gothaer Versiche- rungsbank etwa verbleibende Restbeträge übernimmt. Ausgeschlossen von der Vergütung sind die Kosten für Nahrungs- und Genufmittel und für Bade- und Erholungsreisen.
q) Berufsberatung.
Einem mehrfach durch die Eltern geäußerten Wunsche nachkommend, wurde planmäfiig in dem Winterhalb- jahr ein Cyklus von berufskundlichen Vorträgen ein- gerichtet. Zunächst wurde durch eine Umfrage bei sämtlichen Schülern und Eltern der Oberklassen Klarheit darüber geschaffen, über welche Berufe die Elternschaft orientiert sein wollte. Es ergab sich daraus, daß 0 Vorträge notwendig waren, die nun 14tägig hin- tereinander abends im Festsaal der Schule folgten. Zu- ihnen erging eine Einladung an sämtliche Knaben- schulen Frankfurts.— Es war nicht leicht, die Vor-
tragenden zu gewinnen, da die Schulkasse natürlich keinerlei Mittel für diese Zwedke zur Verfügung hat.
Durch diese berufskundlichen Vorträge sollte natür- lich keineswegs das Berufsamt ersetzt werden, sie sollten und konnten nur eine Ergänzung sein inso-
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