Jahrgang 
1887
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6.

E's muß uns erlassen bleiben im einzelnen hier auszuführen, welche Wege an seinem Teile der Fachunterricht einschlagen muß, wenn er dieses Ziel, nämlich die Erziehung des sittlichen Urteils, jederzeit als sein letztes und höchstes im Auge behalten will. Hat sich jedoch durch die voran- gegangenen Ausführungen unsere Überzeugung darin bestärken lassen, daß sowohl die besondere hervorragende Beanlagung der weiblichen Natur, wie deren vollendetste Schönheit in der Reife gerade in der Reinheit und Schärfe des sittlichen Urteils sich offenbart, so werden wir kein Be- denken tragen, in diesem Erziehungsprinzip den Ausgangspunkt eines jeden Lehrplanes anzuer- erkennen. Dann würde folgerecht die Notwendigkeit sich ergeben, sowohl der ganzen Schul- thätigkeit, wie jedem einzelnen Lehrfache die Wege unter dieser Beleuchtung vorzuschreiben. Mangelt dagegen ein solches an die Spitze gestelltes Erziehungsprinzip, so wird auch dem am feinsten ausgeklügelten Lehrplane die Einheitlichkeit und Geschlossenheit abgehen, er wird sich in eine Reihe anfechtbarer Einzelheiten auflösen.

Aber noch fehlt die Probe, ob das sittliche Urteil in dem so erzogenen Menschen auch klar und unwandelbar geworden ist. Schätzen wir den sittlichen Wert eines in diesem Sinne Gebildeten nicht ab nach seiner theoretischen Einsicht, sondern nach seiner praktischen Bewährung, so müssen wir aus der Art, wie er in das Leben eintritt und seine Stellung zu demselben nimmt, erkennen, daß in jedem einzelnen Falle die Entscheidung über sein Handeln bestimmt wird gerade von dieser Unterscheidung nicht zwischen Recht und Unrecht, denn das bewiese nur seine Rechtlichkeit zwischen Wahrheit und ihrem vielgestaltigen Gegenteil. Hat die Wahrhaftigkeit in ihm Gestalt gewonnen, so kann er nichts heftiger fürchten, als sich selbst untreu zu werden; er darf keinen höheren Richter anerkennen, als die rücksichtslose eigene Selbstbeurteilung; für ihn kann und darf es nichts Höheres und Unantastbareres geben, als seine eigene Ehre. Eine solche ausgeprägte, unerschütterliche, durch die unausgesetzte That bewährte Wahrhaftigkeit nennen wir Ehrenhaftigkeit. Ebrenhaft nennen wir darum den Menschen, in welchem die Ehre haftet, dessen innerster Wesenskern die Ehre bildet und in allen seinen Lebensäußerungen sich bethätigt. Von ihr scharf geschieden bleibt das sogenannte Ehrgefühl, im besten Falle gleichbedeutend mit dem Verständnis für das Geziemende, nicht selten jedoch auch vermischt mit der gereizten Empfindlichkeit, welche mit Argusaugen darüber wacht, daß kein Schein eines Mangels oder Verstoßes gegen die Rechtlichkeit aufkommt; welche nur Ehre fordert, aber nicht die Ehre gibt. Noch weiter von ihr ab steht der vielberufene Ehrgeiz. Ihm kann die Schule keine Berechtigung einräumen. Lassen wir unentschieden, ob es der Jugend schon zugestanden werden darf, ehrgeizig sein zu dürfen, so müssen doch die Gefahren schon uns bedenklich machen, welche sich überall an den Ehrgeiz heften. Ist der Ehrgeiz das, was er seinem Namen nach sein mufz, nämlich ein Geizen nach Anerkennung, so erscheint er als eine besondere Art der Eigensucht, die sich darin erschöpft, einerseits die anderen überflügelt zu haben, und andererseits mit nichts Verbotenem oder Verwerflichem in Verbindung gebracht worden zu sein. In keinem Falle hat der Ehrgeiz die Wahrheit gefördert, denn es fehlt ihm der Gemeinsinn, das Pflichtgefühl, in seinem Kreise auch ein dienendes Glied der Wahrhaftigkeit sein zu wollen. Solche Abarten der Ehrenhaftigkeit machen der Schule darum so viele Not, weil sie aus der Namensverwandtschaft einen Schein von Berechtigung herleiten, in der That jedoch gerade die schlimmsten, weil blen- dendsten Gefahren für die Wahrhaftigkeit der Jugend mit sich führen.

Dagegen halten wir an der Uberzeugung fest, daß der echten Ehrenhaftigkeit zuerst das Schamgefühl entspringt, der oberste Korrektor, an welchen jegliche Erziehung appelliert.