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und glauben, jeden seiner Schritte mit Mißtrauen überwachen zu sollen. Dann ist der Riß voll- zogen, den keines Menschen Hand mehr zu heilen vermag.
Es gehört zu den schwierigsten Pflichten der väterlichen Wachsamkeit, dieses Unheil zu verhüten. Leider ist dem nicht vorzubeugen, daß die Kinder vorzeitig von solchen Dingen hören, die von der sittlichen Unreife ihrer Jugend noch nicht ertragen werden können. Weder können wir, noch dürfen wir sie ganz bewahren wollen vor solchen Erkenntnissen: aber alles zu seiner Zeit.
Dem wachsamen Auge des Vaters und der in diesen Dingen meist noch schärfer blickenden Mutter wird es nicht entgehen, wenn in dem Wesen des Kindes eine Anderung sich vollzogen hat; soweit geht die Verstellungskunst des Kindes niemals, daß nicht ein unbewachter Augenblick verriete, was die Gedanken des Kindes in Anspruch nimmt und seine Phantasie füllt. Hier wird allein das Taktgefühl der elterlichen Liebe das rechte Wort und den richtigen Ton zu treffen vermögen, um das Kind vor der Gefahr zu behüten, daß es die kindliche Offenheit nicht wieder gewinnt; hier ist eine rückhaltlose Verständigung für das Kind geradezu eine Erlösung, denn es steht bewußt oder unbewußt unter dem Drucke des Gewissens, und leidet unter dem Vorwarfe eines vielleicht nicht einmal völlig erkannten Vergehens. In keinem Falle darf es das Vertrauen einbüßen, daß seine Unruhe und das Schwanken seines Gemüts nur von den natürlichen Leitern seines sittlichen Werdens richtig verstanden werden können; daß es nur von diesen die scharfe Unterscheidung von richtig und falsch, von Recht und Unrecht, von Wahrheit und Lüge erfahren kann, und daß es von diesen auch Verzeihung für die Verirrungen seines sittlichen Urteils wird erwarten dürfen. Der Vater und die Mutter, welche in solchen Krisen das erlösende Wort finden und zu sprechen vermögen, senken in das Herz ihres Kindes die Wurzeln einer unvergänglichen Dankbarkeit. So sollen wir das Kind fest an der Hand fassen und es durch die Irrwege geleiten; verlieren wir nicht den Glauben an seine Redlichkeit, und wir dürfen nicht zweifeln, sein Auge wird das unsere suchen, und seine höchste kindliche Freude wird darin sich erfüllen, daß es unseren Willen verstanden und unser Wort befolgt hat.
Welche Aufgabe bleibt aber noch für die Schule übrig, wenn wir die sittliche Erziehung der Kinder so ganz und ausschließzälich als eine göttliche und menschliche Pflicht den Eltern ins Gewissen schieben?
Wir dürfen antworten: im Prinzip bleibt der Schule vielleicht wenig, in der That jedoch sehr viel.
Die Schule kann für ihre Erziehung keine andere Grundlage anerkennen als diejenige, auf welche auch die Familie ihren sittlichen Zusammenhang auferbaut; Gehorsam und Vertrauen verlangen auch hier als gemeinsame Voraussetzung die unbedingte Wahrhaftigkeit. Freilich hat die Schule in mancher Beziehung nicht mehr freie Hand. Wenn die Kinder der Schule übergeben werden, so ist in der Begründung ihrer sittlichen Erziehung schon vieles geschehen, vielleicht auch schon manches versehen. Dazu fehlen ihr auch nicht wenige Mittel der Einwirkung; die einzelne Schülerin kann fortan weniger eine persönliche Beobachtung erfahren, vielmehr ist sie als Glied einer Klasse einer ganzen Reihe von Einflüssen ausgesetzt. Dazu ist die erziehende Autorität eine andere; dort wirkte der natürliche Zusammenhang der Blutsverwandtschaft und die ihr ent- springende wechselseitige Liebe; hier tritt die viel energischere Forderung einer Pflichterfüllung auf und ein durchgreifenderer Ernst. Demgemätß wird der Ton knapper, die Verkehrsweise summarischer; die Gesamtheit der Schülerinnen, die Klasse wird zu einem Individuum, dessen Physiognomie sich scharf herausbildet; ihre Leistungsfähigkeit, ihr Ernst, ihr ganzes Verhalten wird als ein Gesamt-


