Jahrgang 
1887
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nicht viel mehr als ein Phantom; gerade hier wuchern auch die falschen Verallgemeinerungen, Ein Lehrbuch schlägt einen falschen Ton an; ein Lesebuch bringt einige alt- oder mittelhoch- deutsche Proben, die unter allen Umständen besser wegblieben, und die Gefahr erscheint bestätigt, daß die Mädchenschule in diese alten Sprachformen sich verlieren wolle. Solche Ausschreitungen, wo sie wirklich vorkommen, kann niemand schärfer verurteilen, als die Mädchenschule selbst. Mögen solche UÜbungen sehr geeignet sein und sie sind es in der That bei heranwachsenden Jünglingen den oben beschriebenen Intellekt zu schärfen, so werden die Mädchen gleichen Alters nur widerwillig auf diese abseits liegenden Gebiete folgen. Ihr untrügliches Gefühl sagt ihnen, duß ihre besondere Beanlagung nicht nach der Seite des Intellekts liege, nicht nach der Lösung von logischen, grammatischen oder mathematischen Problemen. Man gebe ihnen dafür ein abge- grenztes Gebiet innerhalb ihrer Lebenserfahrung, eine Entscheidung über Recht und Unrecht in einer sittlichen Frage, und man wird mit Staunen erfahren, mit welcher Eindringlichkeit die noch in den Kinderschuhen steckenden Mädchen sich in ganz fremde Empfindungen und Verhältnisse einleben, wie es ihnen keine Ruhe läßt, bis sie zu einem ihnen genügenden Schluß gekommen sind, und mit welcher Elastizität sie die Analogieen aus ihrer Umgebung auf fremde Personen und Lebensverhältnisse zu übertragen wissen. Das ist nicht die Thätigkeit eines scharfscheidenden Verstandes, sondern hier offenbart sich die urcigenste und besonderste Beanlagung des weiblichen Geschlechts, nämlich das sittliche Urteil.

Drei Gegensätze bilden ebensowohl den Grundstock jeglicher Schulthätigkeit, wie die Grundlage aller Lebenserfahrungen: wir scheiden zwischen richtig und falsch; zwischen Recht und Unrecht; zwischen Wahrheit und Lüge. Die Konkurrenz unseres intellektuellen und sittlichen Urteils stuft sich ab; tritt bei dem ersten Gegensatz das intellektuelle Urteil allein auf, so wird bei dem letzten das sittliche Urteilsvermögen vorwiegend herausgefordert; aber immer erscheint der sittliche Faktor unter der Leitung des Intellekts; so werden die Knaben in ihren Schul- jahren angeleitet, so urteilen wir als Männer.

Ganz anders gestaltet sich diese Konkurrenz in dem Urteil der Frau; das abstrakte Rich- tig oder Falsch fesselt sie wenig; das Recht und Unrecht muß sich in erster Linie vor ihrem Rechtsgefühl legitimieren, das formulierte Recht wird nur ungerne anerkannt; aber die Unter- scheidung zwischen Wahrheit und Lüge wird und mußz von ihr mit zweischneidigem Schwerte voll- zogen werden; hier giebt es weder eine Einschränkung noch eine Entschuldigung, kein Wenn und kein Aber. Ist das Schwäche? ist das Einseitigkeit? Wollen wir es leugnen, daß gerade in der Un- vorsichtigkeit ihres Urteils der divinatorische Scharfblick der Frauen sich offenbart? Wem wäre es nicht begegnet, daß er über das harte Urtheil einer Prau erschrak, wenn sie unbedingt den Stab brach über einen Mann, den wir noch zu retten suchten, um hinterher, vielleicht durch Thatsachen überführt, der Verurteilung beistimmen zu müssen.

Welch ein mächtiger Anhalt ist damit der Erziehung geboten! Wenn die ausgeprägte Beanlagung zur Unterscheidung zwischen Wahrhaftigkeit und Lüge gegeben ist, mutz da nicht der Weg klar vor uns liegen, die ganze werdende Persönlichkeit zu ergreifen und zu gestalten? Frei- lich! wer es versteht. Man hört oft genug die Klage, daß es schwieriger sei, das Mädchen zu erziehen, als den Knaben: diese allgemeine Regel läßt sich vertreten. Warum? Gerade in dieser Stärke der Beanlagung liegt wiederum die Gefahr. Das Unterscheidungsvermögen ist ausgebildet, bevor der sittliche Wille erstarkt ist; die Versuchung tritt auf, und der Wille erliegt! Nun kommt die Notwendigkeit, hinter den Schein sich zu flüchten, Lüge, Heuchelei. Wehe dem Mädchen,

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Elisabethenschule 1887.