qualität zu gewähren. Die Privatschule dagegen ist meist weit eher in der Lage und geneigt dazu, auch weiter gehenden Ansprüchen auf speciellere Rücksichtnahme Rechnung zu tragen.
Wenn also einem Vater es sehr besonders am Herzen liegt, auch in die Schule hinein noch seinerseits einen möglichst weiten Einfluß auf die Erziehung seines Kindes üben zu können — wobei ihm dann also die Schule nur als ein Surrogat und eine Unterstützung für die häus- liche Erziehung gelten mag— so ist ihm dringend zu raten, sich die Lage der Dinge klar zu machen, bevor er unter den beiden Schularten eine Wahl getroffen hat. Er muß es sich also vorher gesagt sein lassen, daßz die öffentliche Schule unmöglich der einzelnen Schülerin irgend eine Ausnahmestellung einräumen kann. Es liegt ja in der Natur jeder vom Staate oder der Gemeinde geschaffenen und beaufsichtigten Organisation, daß sie bindende Gesetze haben muß. Solchen Gesetzen sich zu unterwerfen, ist bei Erziehungsanstalten an sich schon ein wichtiges Mittel zur Erzielung des Gemeinsinns und des Pflichtgefühls. Unmöglich kann dann je nach Verlangen der einzelnen Schülerin hier Urlaub, dort Dispensation, kurz allerlei Freiheit gestattet werden; das Elternhaus muß auf solche Velleitäten Verzicht leisten, und wird dies thun, sowie es begriffen hat, dafßz andrenfalls jede gedeihliche Wirksamkeit und jede Verantwortung des Schulorganismus in Frage gestellt werden würde.
Der Rat, sich bei der Wahl der Schule klar zu machen, was man für des Kindes Erziehung beabsichtigt, ist aber für jeden Vater von Wichtigkeit, und würde derselbe nur immer beherzigt, so hätte die öffentliche Schule den großen Vorteil, erstlich, daß sie nicht zu sehr überfüllt würde, und zweitens, daßs sie sozusagen ein einheitlicheres, homogeneres Schülerinnen- gremium erhielte. Wie oft nicht müssen sich die Lehrer sagen, daß manche Eltern die höhere Töchterschule für ihre Mädchen nur aus einer Art von gedankenloser Eitelkeit erwählen! Viel besser wäre manches Kind z. B. in einer Mittelschule untergebracht, wo es ein bescheideneres Maß von Wissen sich aneignen soll und sich mit einer fremden Sprache begnügen darf. Nun aber, in der höheren Mädchenschule, wächst es sozusagen über seinen Stand hinaus und der Verkehr mit Kindern höher stehender Familien macht es anspruchsvoll und mit seiner häuslichen Lage unzufrieden. Und wenn dann nur wenigstens das einmal Begonnene mit Konsequenz zu Ende geführt würde; dann möchte in der Erlangung der geistigen Reife, in der Aneignung wirklich in sich abgeschlossener Kenntuisse schon ein Korrektiv liegen gegen Überhebung und gegen Verkennung der realen Verhältnisse! Nun aber bricht man, meist ohne alle zwingenden Gründe, den eingeschlagenen Bildungsgang plötzlich ab; das Mädchen wird konfirmiert und nun hat's genug von der Wissenschaft; es verläßt die 2. Klasse, und das Elternhaus sorgt sich wenig darum, daß gerade das Wertvollste in der geistigen Durchbildung dem Mädchen in der 1. Klasse und in Selekta erst noch geboten werden sollte. Was nutzt ihm aber das unvoll- kommen Erhaltene? das schlechterdings Unfertige? Das Mädchen tritt in's Leben mit der schlimmen Errungenschaft einer kläglichen Halbbildung, und seine Lebrer beklagen ihre völlig vergebliche Müheleistung.
In der That, gerade hierin, daß so oft die Eltern nicht die Zeit abwarten können, da die Schule ganz ihre Pflicht an dem Kinde gethan hat, liegt ein großer UÜbelstand, der aber in seinen schlimmen Folgen mehr noch sich bei dem einzelnen Mädchen als bei der Schule herausstellt, nur daß sie bei dem ersteren sich der allgemeinen Kognition entziehen und in der Stille getragen werden, während sie bei der letzteren offen zu Tage treten. Oder dürfte man das nicht etwa als Schädigung der Schule gelten lassen, daß so oft von urteilslosen Leuten die


