Jahrgang 
1885
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6.

es meistens mehr, wenn seine Tochter ordentlich rechnen, einen leidlichen Brief in hübscher Handschrift schreiben lernt, als wenn sie über Dinge Bescheid weißz in Sprachen, Geschichte und Litteratur, mit denen er selbst vielleicht schon lange außer Berührung geraten ist. Hier ist es, und also in sehr weiten Kreisen, wo noch die geistige Durchbildung des Mädchens ziemlich viedrig im Preise steht, wo dieselbe zum mindesten vor der später noch zu erzielenden wirtschaft- lichen Tüchtigkeit entschieden zurücktreten soll. Und endlich gedenken wir derjenigen noch, die für ihre Kinder ausnutzen wollen, was nur die Schule zu bieten vermag, sei es aus einem gewissen Ehrgeiz, sei es aus der oft nur zu berechtigten Sorge für die spätere Selbständigkeit der Töchter.

Mit dem Gesagten ist aber die ganze Mannigfaltigkeit der Ansprüche durchaus noch nicht erschöpfend angegeben; zu dem, was sich bisher wesentlich auf die intellektuelle Bildung gesellt sich anderes noch, was auf die ethische und religiöse, oder auch wohl auf die rein äußzerliche Seite der Erziehung zur Civilisation bezieht und überall ist gerade bei Mädchen

bezog, das Elternhaus mit seinen individuellen Anschauungen zu tausenderlei Wünschen und Erwartungen der Schule gegenüber geneigt.

Und man beachte wohl: unseres Bedünkens wird es keinem verständigen Pädagogen einfallen wollen, die Berechtigung solcher individuellen Anschauungen des Elternhauses überhaupt in Zweifel zu ziehen.

Andererseits aber erscheiut es nicht nur billig, sondern sogar notwendig, auf die großen Verlegenheiten hinzuweisen, in welche die Schule sich unter so bewandten Umständen versetzt sehen muß, und dann die Frage aufzuwerfen, auf welche Weise den sich ergebenden Ubelständen Abhülfe oder wenigstens Milderung gebracht werden kann.»Zur Verständigung« soll unser Wort an das Elternhaus dienen, und es sei dabei die ausdrückliche Versicherung gegeben, daßz es sich unsrerseits nur darum handelt, Wünsche auszudrücken, die sich uns aus langjähriger Erfahrung und zugleich aus sorgfältigster Berücksichtigung aller entgegenstehenden Ansprüche ergeben haben. Wir meinen eben, daß zum Heil der Jugend nicht oft genug eine sachliche Erörterung der einschlagenden Fragen dem Elternhause gegenüber geschehen kann; wir wissen wohl, daß; wir dabei zumeist uichts Neues, sondern nur Wohlbekanntes vorbringen können; aber das will uns eben deshalb nicht überflüssig dünken, weil wir der immer wiederholten Differenzen gedenken müssen, die uns, oft aus geringfügigstem Grunde, im Schulleben betreffen, und die doch gar so oft sich leicht erledigen allein schon durch die objektive Würdigung der bestehenden Verhältnisse und Möglichkeiten. Auch heben wir noch ausdrücklich hervor, daß uusere Prörte- rungen, in Anbetracht des beschränkten Raumes, sich mehr auf die uuterrichtliche, als auf die erziehliche Seite der Schulthätigkeit beziehen sollen.

Wir haben oben schon die Berechtigung des Individualismus in seiner Anwendung auf die Mädchenerziehung anerkannt. Wie weit aber ein solcher Grundsatz im speciellen Falle zum Ausdruck gebracht werden soll, das zu entscheiden steht in erster Linie dem Elteruhause zu, und zwar nicht erst dann, wenn etwa das Kind bereits einer öffentlichen Schule auvertraut ist, sondern schon dann, wenn es sich noch um die Wahl handelt, ob das Mädchen z. B. eine öffentliche oder eine Privatschule besuchen soll. Die erstere, gemeiniglich von größerem Umfang und komplizierterer Organisation, hat einmal eine fertige Gestalt und kann sich nur insofern privaten Wünschen fügsam erweisen, als es sich überhaupt um die methodische Durchführung des Grundsatzes handelt, den Schülerinnen nach Möglichkeit eine Berücksichtigung ihrer Indivi-