Jahrgang 
1884
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17 gemeiue Regelung zunächst nur den Rahmen bestimmen, innerhalb dessen das Weiterwachsen an innerer Kraft und Vertiefung ermöglicht würde.

Da keinerlei Berechtigung, nach Art der Knabenschulen, an die Absolvierung einer Mädchenschule geknüpft werden wird, bleibt es auf alle Fälle den Eltern überlassen zu ent- scheiden, welches Maß von Wissen und Schulbildung sie ihren Töchtern zuführen lassen wollen; damit fällt ihnen auch die Verantwortung zu. In der Regel werden der geistige Horizont und die ökonomischen Verhältnisse des Vaterhauses die Erziehung der Töchter bestimmen; für den Knaben ist hier Dispens möglich, für das Mädchen kaum denkbar. Nur in den Fällen äußerster Not werden die Eltern sich entschließen, der Tochter weniger zu bieten, als sie selbst genossen haben; tritt der umgekehrte Fall ein, daß die Eltern den Kindern alles zuwenden möchten, dessen Mangel sie selbst schmerzlich vermissen, so ist die äußzerste Vorsicht geboten.

Wäre eine direkte oder auch nur moralische Nötigung vorhanden, durch welche die Mädchen ebensowohl wie die Knaben in die öffentlichen Schulen getrieben würden, so begriffe man wohl die Animosität, mit welcher die gegenwärtige Gestalt resp. die zukünftige Verfassung der höheren Mädchenschulen besprochen wird. Nun sind wir aber in der glücklichen Lage, die Erziehung der weiblichen Jugend und die diesem Zwecke dienenden Anstalten ganz und gar der natürlichen Beanlagung der Mädchen und deren künftigem Berufe als Frau und Mutter anzu- passen. Soweit Stand uud Vermögen des Vaterhauses ihre berechtigten Ansprüche stellen dürfen, wird das Mädchenschulwesen in Abstufungen sich gliedern, nicht unterschieden im Erziehungs- prinzip, sondern nur in der äußeren Verfassung und der scharf begrenzten Ausdehnung ihres Arbeitsfeldes. Eine specielle Vorbildung für besimmte Berufs- und Erwerbszweige, welche dem weiblichen Geschlechte zugänglich sind, kann und darf die höhere Mädchenschule nicht bieten wollen, das können nur Fachschulen, wie solche in allen Städten erfreulich im Aufblühen be- griffen sind.

Man halte uns nicht vor, daß nach diesem Zukunftsbilde das weibliche Geschlecht Ge- fahr laufe ganz und gar nach der Schablone zu arten. Das gleiche Erziehungsprinzip bedingt noch nicht die Schablone; diese ist vielmehr in gewissen äußerlichen Konvenienzen, an sich wertloser Art, zu suchen, und diese sind in den gegenwärtigen Verhältnissen ungleich stärker dominierend, als sie in der Gestaltung, welche wir von der Zukuuft erhoffen dürfen, jemals werden können. Daß, und in welchem Maße ein einheitlicher Zug in dem weiblichen Erziehungs- wesen wünschenswert sei, lehrt uns das Vorbild der Knabenschulen; dort scheint man ein Be- denken für das einheitliche Nationalgefühl mehr und mehr darin zu erblicken, daß die späteren politischen Genossen in Schulen von prinzipieller Verschiedenartigkeit vorgebildet werden; bei der später so weitauseinandergehenden Richtung des Gelehrten, Künstlers, Technikers, Kaufmanns strebt man durch die Gewinnung einer größeren Gleichartigkeit ihrer Schulbildung den Boden zu begründen, auf welchem immer wieder eine Verständigung gesucht und gefunden werden kann. Für die weibliche Jugend sind solche Bedenken nicht vorhanden; denn hier treibt jede Einzelne demselben Gebiete der Freuden und Sorgen zu; ihr soll das Haus, der in dem engeren Kreise um so intensivere Mitanteil an Freud und Leid die Zukunft füllen; diese Anspannung von Herz und Gemüt ist nicht abhängig von einer reicheren oder bescheideneren Fundierung des Hauses und seines Glückes; die Mutterfreude ist dieselbe in dem bescheidenen Bürgerhause, wie in dem Palaste. Ob die Verstandesschärfe höher entwickelt, oder die Wissenspartikel in bunter

Mannigfaltigkeit angehäuft sind, kommt dabei zunächst freilich nicht in Betracht; dagegen ist es Elisabethenschule 1884. 3