12 Grundlagen dieses allgemeinen Begriffes schon die Jugend zugänglich hält und bis zu welchem Grade sie sich im Stande fühlt, die Jugend in den Besitz desselben einzuführen.
Wenn man auch weit davon entfernt ist, das Wesen der Bildung in gewissen Aeußer- lichkeiten aufgehen zu lassen, so wird man doch der Feinheit der Formen des gesellschaftlichen Auftretens ihre volle Berechtigung zuerkennen. Die Art der Begegnung, die entgegenkommende Fassung von Rede und Antwort, schon die bloße Abrundung der Bewegungen, können gewiß etwas nur Angelerntes sein; doch auch in diesem Falle sind sie etwas Schätzbares; es empfiehlt den Menschen, wo er in Verkehr mit Anderen treten muß, sei es bei dem täglichen Austausche gesellschaftlicher Höflichkeit, sei es in rein geschäftlichen Dingen. Weder kann man von der Schule verlangen, noch können wir darnach trachten, daß die Schuljugend die vollendete Beherrschung der gesellschaftlichen Formen schon bei uns sich aneigne. Diese sogenannte Routine mag der späteren Zeit vorbehalten pleiben, wenn die Schülerin in das gesellschaftliche Leben ihres Kreises wirklich eingeführt wird; sie würde auch der Jugend, so lange dieselbe die Schule besucht, schlecht anstehen; denn die gesellschaftliche Gleichordnung, welche diese Formen voraussetzen, findet in der Schule keine Stelle; hier ist die Bescheidenheit und eine gewisse Zurückhaltung geboten, gerade die rechte Vorschule der gesellschaftlichen Feinheit, und darum von der Schule besonders zu pflegen. Die Dreistigkeit, welche unter Umständen in Zudringlichkeit ausarten kann, das Ueberschreiten der zarten Grenze, welche die Schülerin von dem Lehrer scheidet, können wir nicht scharf genug bekämpfen. Dahin gehört auch das vorlaute Aburteilen über Fragen, welche sich dem Gesichtskreise der Schuljugend von Rechts- wegen entziehen, das wegwerfende Räsonnieren über Maßnahmen, welche von der Schule als Ganzem ausgehen sowohl, wie über Person und Lehrweise des einzelnen Lehrers, sind nicht geringere Uebel, geeignet, den feinen Sinn für gesellschaftliche Sitte gründlich zu verderben. Sind das eingebildete Schäden oder bestehen sie in Wirklichkeit? Wir gehen von der festen Voraussetzung aus, daß diese Unarten zu Hause nicht nur nicht geduldet, sondern auch gründlich bekämpft werden. Um so mehr fühlen wir uns verpflichtet, auch nach unseren Kräften scharf dagegen aufzutreten, nicht allein sie da zu bpekämpfen, wo sie als vollendete Thatsachen uns gegenübertreten, sondern auch durch die Pflege des Schicklichkeitsgefühls ihnen entgegen zu arbeiten. Im engsten Zusammenhange hiermit steht das laute, lärmende Wesen auf Treppen und Gängen, das Schreien und Toben auf dem Schulhofe, nicht zu verwechseln mit der fröhlichen Ungebundenheit, welche wir unserer Jugend nicht im mindesten verkümmert wissen möchten. Die Auswüchse dieser übermütigen Ausgelassenheit gehen dann gar über in den Gebrauch böser Redensarten, welche sich unter der Schuljugend einbürgern, auch wohl Lascivitäten, welche in bedenklicher Weise ansteckend sich erweisen und aus Regionen kommen, die wir nicht kontrol- lieren können. Unsere Jugend entstammt fast ausnahmslos solchen Häusern, in welchen die beste Sitte gepflegt wird. Darum stellen wir derselben als feste Norm auf: was ihr zu Hause euch nicht erlauben dürft, das dulden wir in unserem Kreise ebensowenig, und worüber ihr mit euren Müttern und Schwestern nicht reden dürft, darüber sollt ihr auch in der Schule unter- einander nicht verkehren. Dafür halten wir sie andererseits an, daß sie sich in der guten Sitte üben; sie sollen sich der Unordnung und des lauten Wesens nicht nur selbst nicht schuldig machen; sie sollen auch darauf halten, daß Andere den Ruf der Klasse, der Schule nicht schädigen. Sie sollen mit Lehrern und Lehrerinnen einen freundlichen Verkehr unterhalten, sollen die Gelegenheit nicht zu umgehen suchen, ihnen persönlich nahe zu treten, sollen sie


