Jahrgang 
1880
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13 daß diese Bitte nicht vergeblich sein wird, da wir mit herzlichem Dank bezeugen können, daß das an die Eltern gerichtete Wort stets einen guten Boden gefunden hat.

Uper die Haltung unsrer Schülerinnen haben wir weniger zu klagen und wenn Schule und Haus nicht müde werden in ihren gemeinsamen Bemühungen, werden die Anforderungen, die man an die leichtlebige, bewegliche Jugend stellen darf, mehr und mehr befriedigt werden. Wenn wir in dieser Beziehung noch einen Wunsch aussprechen sollen, so ist es der, die verehrten Eltern oder Angehörigen möchten doch ihrerseits Alles thun, um an den in vielen Beziehungen so fruchtbaren Besuchstagen das, was bis jetzt vielfach störend gewesen ist, zu vermeiden. Es ist, dies nämlich das Eintreten oder Weggehen während des Unterrichts und der durch Besprechung verzögerte Eintritt des Lehrers oder der Lehrerin in die Klasse. Ersteres wirkt auf die Schülerinnen stets zerstreuend und muß auch dem Lehrenden unangenehm sein. Letzteres, das leider auch nicht selten an anderen Tagen stattfindet, benachteiligt offenbar die Gesamtheit um eines Vorteils des Einzelnen willen. Ein anderer Mißstand, der namentlich im Winter fühlbar wird, ist die Unterlassung schriftlicher Anzeige bei mehr als dreitägiger Ver- säumnis und die mangelhafte Ausstellung der Entschuldigungs-Billete. Wir haben in der letzten Einladungsschrift die Paragraphen der Schulordnung hervorgehoben; demungeachtet müssen fast allwöchentlich Unterlassungen gerügt werden oder es werden Billete gebracht, in welchen kein gesetzlicher, leider auch zuweilen nicht der wahre Grund der Versäumnis angegeben ist. Schließilich bitten wir dringend. Klagen der Kinder nicht zu leicht und einseitig anzunehmen, vielmehr wenn es nötig scheint, sich an den Lehrer oder die Lehrerin zu wenden, in wichtigen Fällen aber mit dem Direktor Rücksprache zu nehmen, der stets bereit sein wird, den wahren Sach- verhalt klar zu stellen. Manches Mißverständnis würde dadurch gehoben, manches Mißtrauen beseitigt werden, und die Presse, der wir ausdrücklich das Recht, ja sogar die Pflicht zuerkennen, auch ſiber Schulangelegenheiten zu perichten, würde nicht so oft in anonymen Artikeln un- begründete Beschwerden erheben, die dem Ansehen der Schule, vielleicht ohne es zu wollen, nur schaden können. In letzterer Beziehung dürfen wir nach sorgfältigster Untersuchung, zu der wir von der Behörde aufgefordert wurden, den Eltern die Versicherung geben, daß in unsrer Schule kein Anlatz gegeben worden ist zu der Beschuldigung, die aus der Kölnischen Volkszeitung auch in einzelne unserer Lokalblätter übergegangen ist, in einer höheren Töchter- schule habe eine Lehrerin bei einigen Mädchen ein unsittliches Gedicht gefunden.

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