Jahrgang 
1880
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Betreff der Zahl ist aber noch nicht getroffen worden, und namentlich ist, was doch ein wesent- licher Punkt ist, auf den Prozentsatz noch keine Rücksicht genommen. In einem einzigen Erlasse des Ministeriums der geistlichen und Medizinalangelegenheiten ist als Antwort auf eine Anfrage überhaupt dieser Punkt berührt und ausgesprochen worden, daß zwar eine Normalzahl noch nicht festgesetzt sei, man aber bisher die Zahl 25 als mafzgebend angenommen habe. Wir dürfen hoffen, daß das schmerzlich erwartete Schulgesetz neben der gesonderten Berücksichtigung der weiblichen Schulanstalten, auch in dieser Beziehung feste Normen bringen werde.

An unsrer Elisabethenschule trat zunächst die Frage wegen des israelitischen Religions- unterrichtes hervor, da die Zahl der israelitischen Schülerinnen von Semester zu Semester wuchs und jetzt nahezu den vierten Theil der ganzen Schulgemeinde ausmacht, während kaum fünf Prozent der katholischen Kirche angehören. Die meisten der ersteren nahmen trotz der Dis- pensations-Befugnis an dem Unterricht der Schule namentlich in den unteren und mittleren Klassen teil. Erst im Herbst des Jahres 1878 gab sich, wir wollen nicht, entscheiden, ob durch die allgemeine Bewegung auf kirchlichem und besonders kirchenpolitischem Gebiete veranlaßt oder aus dem inneren Bedürfnis hervorgegangen, ein Verlangen nach gesondertem Religions- Unterricht der israelitischen Schülerinnen kund und zwar, wie wir bereits in der vorjährigen Einladungsschrift S. 4 berichtet haben, in der Bitte des Herrn Rabbiners Dr. Nehemias Brüll. die er im Namen mehrerer der israelitischen Gemeinde angehörenden Mitbürger an das Schul- kuratorium richtete,»um Einräunmung eines Lehrzimmers der Elisabethenschule an schulfreien Nachmittagen behufs Erteilung israelitischen Religionsunterrichtes an israelitische Schülerinnen.« Die Genehmigung der Bitte wurde, wie es sich von selbst versteht, an Bedingungen diszipli- narischer Natur geknüpft und die Überwachung dem Direktor übertragen. Zwei Semester hindurch, bis zum Herbst 1879 erteilte Herr Rabbiner Brüll am Mittwoch und Samstag von 2 3 diesen Unterricht und es nahmen ungefähr zwei Fünftel der israelitischen Schülerinnen aller Klassen an demselben teil. Daß diese Einrichtung nur eine versuchsweise sein werde, war zu erwarten, da sie mit der Schule nur durch das Lokal und die Aufsicht des Direktors in Ver- bindung stand. Überdies mußte auch, die Verteilung von Schülerinnen so verschiedener Alters- stufen in nur zwei Abteilungen dem Interesse an dem Unterrichte schaden. Einzelne dabei beteiligte Mitglieder der Stadtverordneten-V ersammlung brachten daher bei derselben den Antrag ein, man wolle den israelitischen Religionsunterricht in den Lehrplan der Elisabethenschule auf- nehmen und einem geprüften Lehrer denselben übertragen. Ausdrücklich wurde hervorgehoben, daß derselbe nur fakultativ sein solle, wohl ein Beweis, daß die Angelegenheit mehr als eine Sache der Berechtigung, als des religiösen Bedürfnisses angesehen wurde. Bei der Stadtverord- neten-Versammlung wurde der Antrag unter den erwähnten Modalitäten angenommen und die Einführung von Seiten des Schulkuratoriums und des Magistrats sowie des Königl. Provinzial- Schulkollegiums genehmigt. Mit dem Winter-Halbjahr 1879/80 wurde demgemäf der israelitische Religionsunterricht in den Lehrplan aufgenommen und in folgender Weise eingerichtet. Es hatten sich auf die Aufforderung des Direktors von 191 israelitischen Schülerinnen aus fast allen Klassen 135 zur Teilnahme gemeldet, also nahezu vier Fünftel der Gesammtheit. Es wurden 10 Stunden wöchentlich für den Unterricht angesetzt und 8 Abtheilungen in der Weise gebildet, daß

I. die Klassen IXa, VIIla und VIla wöchentlich 2 Stunden gemeinschaftlich erhielten

2. die Klassen IXb, VIIIb und VIIb ebenso:

3. die Klassen VIb und Vb wöchentlich 1 Stunde gemeinsant: