an die Schulbehörde gemacht worden und hat bereitwilligste Rücksichtnahme gefunden; aber eine so durchgreifende Anderung, die eine Vermehrung der Lehrkräfte sowohl als der Schul- räumlichkeiten verlangt, mußte bei dem zusammengesetzten städtischen und staatlichen Orga- nismus auf Schwierigkeiten stoßen, die bei der Kürze der Zeit nicht zu überwinden waren. Es wird daher Aufgabe der Lehrer in dieser Klasse sein, den durch die Überzahl der Schülerinnen bedeutend gesteigerten Forderungen mit erhöhtem Kraftaufwand zu entsprechen und sie werden der Schule, die ihnen wert ist, alle gern dies Opfer an Zeit und Kraft bringen und durch erhöhte Thätigkeit das Vertrauen zu der Anstalt rechtfertigen, von dem gerade dieser Zudrang das beste Zeugnis giebt. Mit dem Herbst wird dann, wenn die Verhältnisse es notwendig machen, die Parallelklasse ins Leben treten können und dann zugleich die Möglichkeit geboten werden, auch Schülerinnen aus andern Anstalten wieder aufzunehmen, was diesmal zu unserm aufrichtigen Bedauern nicht geschehen kann.
Die zeitliche Beschränkung eines Unterrichtsfaches ist bei dem Unterricht in den weib- lichen Handarbeiten eingetreten. Es hat sich, nachdem derselbe seit Ostern 1879 durch alle Klassen durchgeführt worden ist und in 8, beziehungsweise 11 Jahreskursen erteilt wird, bei sämtlichen Lehrerinnen, die ihn erteilen, die Uberzeugung festgestellt, dabz auch bei Verminde- rung der Stundenzahl in den mittleren und oberen Klassen doch eine vollkommen ausreichende Fertigkeit der Schülerinnen auf diesem wichtigen Gebiete weiblicher Thätigkeit sich erreichen lasse. Es wurde nach sorgfältiger Beratung im Kollegium der Lehrer und Lehrerinnen bei der Schulbehörde schon im Laufe des Sommers 1879 der Antrag auf Verringerung der Stundenzahl gestellt und. nach Genehmigung desselben, bereits für das Winterhalbjahr in der Weise zur Ausführung gebracht, daß in den Klassen VIII und VII, wie bisher, 4 Stunden, in den Klassen VI— I 3 Stunden und in den Seminarklassen 2 Stunden wöchentlich dem Unterricht in den weiblichen Handarbeiten zugeteilt wurden. Gewiß werden die Eltern diese Beschränkung mit Freuden begrüßsen, da ja überhaupt eine Verminderung der Unterrichtsstunden oft und von vielen Seiten mit vollem Rechte gewünscht worden ist.
Endlich ist der israelitische Religionsunterricht in den gesamten Lehrplan fest ein- gefügt worden.
Die Musterschule, aus der sich die Elisabethepschule im Herbste 1876 als selbständige höhtere Mädchenschule abgezweigt hat, ist, wiewohl sie in den Kreisen der evangelischen Bevölke- rung entstanden ist und lange Jahre hindurch eine fast ausschliüeßlich evangelische Schulgemeinde gebildet hat, doch nie eine eigentliche Konfessionsschule gewesen; die katholischen und israe- litischen Schülerinnen nahmen während eines halben Jahrhunderts stets auch teil an dem evangelischen Religionsunterricht, da dieser die geschichtliche und ethische Seite ins Auge faßte und die dogmatische der pfarramtlichen Unterweisung überließz. Erst in den letzten Jahrzehnten wurde der Religionsunterricht der Schule für die nicht evangelischen Schüler und Schülerinnen fakultativ und Dispensationen wurden anstandslos bewilligt, aber nur von der Minderzahl in Anspruch genommen. Die lebhafte Bewegung auf kirchlichem Gebiete, wie sie im letzten Jahr- zehnte in steigendem Mafße stattgefunden, hat nun auch in den Lehrplan der Schulen ein- gegriffen und die gesetzlichen Bestimmungen hervorgerufen, nach welchen den Kommunalschulen die Pflicht auferlegt wird, den Schülern und Schülerinnen der verschiedenen anerkannten Religionsgemeinschaften, wenn ihre Zahl genügend ist, den Religionsunterricht ihrer Kirche von Lehrern und Lehrerinnen, die ihr angehören, erteilen zu lassen. Eine feste Bestimmung in


