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Schwierigkeiten bietet, ich meine die Prüfung der für die obersten Klassen und das Seminar angemeldeten Schülerinnen. Unsere Schule führt in ihrer nunmehrigen vollständigen Organisation unter den hiesigen Mädchenanstalten ihre Schülerinnen wohl am weitesten. Nur eine höhere Töchterschule besteht in unserer Stadt, die als solche, abgesehen von unseren seit 8 Jahren wirkenden Seminarklassen, den Anspruch machen kann, sich seit vielen Jahren das gleiche Ziel gesetzt und je nach der grösseren oder geringeren durchschnittlichen Beanlagung und Bildungs- fähigkeit des jedesmaligen Schüleriunen-Contingentes auch erreicht zu haben. Das ist die israe- litische Realschule, die durch die Gediegenheit ihres Lehrer-Collegiums und durch die hohe wissenschaftliche und praktische Begabung ihrer Direktoren von lange her den Ruf einer durchaus tüchtigen höheren Lehranstalt geniesst und aus der männlichen wie weiblichen Jugend zahlreiche Beweise ihrer höchst erfolgreichen Wirksamkeit den bürgerlichen und häuslichen Kreisen unserer Stadt geliefert hat. Wir selbst in unserer Schule haben insbesondere seit unserer Erweiterung manche tüchtige Schülerin von dort bekommen, die uns durch ihr Wissen und durch ihr sittiges und gewecktes Wesen lieb geworden ist. Diese israelitische Realschule hat nun allerdipngs auch in ihrer Mädchen-Abtheilung dieselbe Zahl von Stufen oder Klassen wie die unsrige. Es könnte daher gerechtfertigt erscheinen, dass Schülerinnen von dort, wenn sie in ihrem Zeugnis das Prädikat»gut« oder gar»recht gut« mitbringen, sofort auf derselben Stufe eintreten müssten, auf welcher sie dort ausgeschieden sind, So sehr wir aber auch in aufrichtiger Collegialität, die wir auch von dort, wie überhaupt, in Anspruch nehmen und erwarten, dem Urtheil über angemeldete Schülerinnen, das sie uns in ihrem Zeugnis vorlegen, anerkennende Rechnung tragen, so kann und darf dies doch an der Strenge der Beurtheilung, die aus der eigenen Prüfung gewonnen wird, nichts ändern. Unsere einzige Richtschnur kann nur das Mass von Kenntnissen und der Grad von Auffassungsfähigkeit sein, die auf jeder Stufe gewonnen sein müssen, um auf eine höhere Stufe mit eigenem Erfolg und ohue Schaden für die Gesammtheit der Schülerinnen dieser Stufe treten zu können. Nun sind aber selbst bei plangemäss gleich- gesteckten Zielen zweier Schwesteranstalten die gleichzahligen Klassen in beiden deswegen, weil sie erste, zweite oder dritte Klasse heissen, durchaus nicht so ebenmässig in ihrem intellektuellen Standpunkt, dass ein Uebertritt von dort nach hier ohne Weiteres stattfinden könnte. Das mag bei Gymnasien vielleicht mit Recht gesetzliche Bestimmung sein, weil hier die Klassenpensen viel genauer, selbst bis auf die einzelnen Schriftsteller, die gelesen werden, abgegrenzt sein können. Bei unseren Töchterschulen, wie sie bisher noch organisirt sind, hat diese Ansicht nur sehr im Allgemeinen Gültigkeit. Nicht nur, dass die Klassenpensen für die einzelnen Disciplinen, wenn sie auch dem Wortlaut nach dieselben wären, doch durch grössere oder geringere Vertiefung auseinandergehen, es vermag sie auch das Geschick eines oder des andern Lehrers reicher zu gestalten. Dazu kommt noch bei unserer Schule, dass von der vierten Klasse an Unterricht in der Raumlehre ertheilt wird und also bei Aufnahme einer Schülerin in diese oder in eine höhere Klasse die Kenntnis dessen, was sie in dieser Disciplin voraussetzt, verlangt werden muss. Und wenn auch der Lehrplan für die Seminarklassen ein in sich abgeschlossener sein soll, so müssen wir doch, wenn wir ihn in den dritthalb Jahren ausführen und die aus der obersten Klasse (künftig aus der Seminarklasse C) übertretenden Schülerinnen nicht penachtheiligen wollen, für alle die von aussen kommenden Schülerinnen die Kenntnisse und die Geistesreife verlangen, die in unserer höheren Töchterschule einschliesslich der Seminarklasse C erlangt wird. Die Ver- sicherung darf ich in meinem und meiuer Collegen Namen geben, dass wir bei Prüfung und Einweisung stets die Rücksicht nehmen werden, welche uns Erfahrung und Collegialität von selbst gebieten.
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