Jahrgang 
1885
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Gleichzeitig erlangen diese Schüler 2) die Zulassung zur Aufnahme in die Königl. Gärtnerlehranstalt zu Potsdam. Diejenigen Oberprimaner, welche die Anstalt weiter besuchen, können, sobald sie der Ober- und Unterprima im ganzen zwei Jahre, der letzteren wenigstens ein halbes Jahr angehört haben, sich der Maturitätsprüfung unterziehen. Durch Bestehen derselben erlangen sie weiter die Zulassung 3) zum Besuch der Königl. technischen Hochschulen zu Berlin, Hannover und Aachen als Studierende, auch demnächst zur Diplomprüfung; 4) zur Feldmesserprüfung(Reglement vom 2. März 1871); 5) zum Supernumerariat der Eisenbahnverwaltung(Verf. des Ministers der öffentl. Arbeiten, d. d. 5. Oktober 1881); 6) zum Supernumerariat bei den Provinzial-Civil-Verwaltungsbehörden(C. O. vom 5. Oktober 1859); 7) zum Supernumerariat bei der Verwaltung der indirekten Steuern(Cirk.-Verf. des Finanzministers vom 14. November 1851 und 22. Mai 1877); 8) zum Supernumerariat bei dem Justizsubalterndienst; 9) als Civilaspiranten für den Marine-Intendanturdienst(Verf. d. K. Marine-Verw. v. 29. November 1859); 10) als Civilaspiranten für den militärischen Magazindienst bei den Proviantämtern (Verf. des Kriegsministers vom 20. Oktober 1859 und 1. März 1862); 11) zum Markscheiderexamen(Vorschr. des Ministers f. Handel etc. vom 25. Februar 1856 und 31. Oktober 1865); Solche Schüler, welche die Anstalt verlassen vor ihrer Versetzung nach Ober- prima, erlangen bereits mit dem Zeugnis der Reife für Prima: 12) die Zulassung zur Prüfung der Zeichenlehrer an Gymnasien und Realschulen, sowie 13) zu dem K. Musikinstitut in Berlin und der K. akadem. Hochschule für Musik in Berlin.

Es wird sodann darauf aufmerksam gemacht, dafs solche Schüler, welche unsere Oberprima mit Erfolg absolviert haben, auf Grund ihres Abgangszeugnisses Gund ohne Prüfung in die Prima einer Oberrealschule aufgenommen werden. Unsere Realschule hat einen siebenjährigen, die Oberrealschule einen neunjährigen Kursus bei zweijähriger Prima.

Die Absolvierung des neunjährigen Kursus einer Oberrealschule berechtigt nicht nur zum Eintritt in alle technischen Hochschulen, sondern auch zur Ablegung der Staats-Prüfungen im Hochbau-, Ingenieur- und Maschinenbaufache.

Auch den künftigen Chemikern gibt die Oberrealschule die Möglichkeit, sich einerseits die nötige allgemeine Bildung anzueignen, andrerseits durch den umfang- reichen Schulunterricht in der Chemie, Mineralogie, Physik, Mathematik etc. eine solide Grundlage für ihre Fachstudien auf der Hochschule zu gewinnen und dadurch aus letzteren entsprechenden Nutzen zu ziehen.

Diejenigen unserer Schüler, welche etwa gesonnen sein sollten, nach Absolvierung unserer Oberprima in eine Oberrealschule überzutreten um nach weiterer zweijähriger Schulzeit eine Hochschule mit ganzem Erfolg zu besuchen, mache ich darauf aufmerksam, dals die Klingerschule zu Frankfurt seit Jahresfrist zu einer Oberrealschule erweitert ist.