Jahrgang 
1885
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Uhr: Klasse Gegenstände: 23 3 Schreiblesen Rechnen Anschauungsunterricht. 3 4 2 Lesen Rechnen. 45 1 Grammatik Rechnen Heimatkunde. Samstag 28. März: 9 10 II Englisch Naturgeschichte. 10 Entlassung der Abiturienten.

Während der Prüfungstage sind in der Turnhalle die Zeichnungen, in dem Lehr- zimmer der Sekunda(Parterre) die schriftlichen Arbeiten der Schüler zur An- sicht aufgelegt.

Durch Verfügung Königl. Provinzial-Schulkollegiums zu Kassel d. d. 6. März a. cr. wird fortan für die hiesige Realschule wie für sämtliche höhere Schulen des Regierungs- bezirks Kassel und der Stadt Frankfurt folgende Ferienordnung gelten:

Osterferien. Pfingstferien. Sommerferien. Michaelisferien. Weihnachtsferien. Gesamtda Uer der Ferien. 14 Tage. 3 Tage. 4 Wochen. 14 Tage. 14 Tage. 10 ½ Woche. Vom Sonntag Vom Sonnabend Vom ersten Vom Sonntage Vom 23. Dezem- Palmarum ab. vor Pfingsten bis Sonntag im Juli der Michaelis-[ber mittags ab. Mittwoch nach ab. woche ab. Fällt der 7. Ja- Pfingsten(ein- nuar auf einen schliefslich). Sonnabend, so beginnt der Un- terricht erst am folgenden Mon- tag.

Das neue Schuljahr beginnt Montag den 13. April in folgender Weise: morgens 7 Uhr Aufnahmeprüfung der für die Realklassen und l. und 2. Vor- klasse neu angemeldeten Knaben; morgens 10 Uhr Versammlung sämtlicher Klassen in der Turnhalle; morgens 11 Uhr Aufnahme der für die 3. Vorklasse angemeldeten Kinder.

Weitere Anmeldungen werden von dem Direktor Samstag 11. April morgens von 11 12 Uhr entgegengenommen. Es sind dabei vorzulegen: 1. Geburts-, 2. Impfschein, 3. letztes Schul- resp. Entlassungszeugnis.

Auswärtige Schüler können in guten hiesigen Familien Kost und Logis erhalten. Zu näherer Auskunft hierüber sind Direktor und Lehrer der Anstalt gerne bereit.

Der einjährige erfolgreiche Besuch der Prima unserer Realschule berechtigt zum einjährig-freiwilligen Militärdienst.

Für die gewerblichen, kaufmännischen und höheren téechnischen Berufsarten gewährt dieselbe eine entsprechende Vorbereitung bei Voranstellung einer allgemeinen wissenschaft- lichen Grundlage. Die hauptsächlichsten staatlichen Berechtigungen sind folgende:

1) bei der Versetzung nach Oberprima den betreffenden Schülern das Zeugnis über

die wissenschaftliche Befähigung zum einjährig- freiwilligen Militärdienst ein- zuhändigen.